Regione: Germania

Familienrecht - Entschädigung für Kindern mit getrennt lebenden Eltern

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Supporto 7 in Germania

La petizione è stata respinta

7 Supporto 7 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2017
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Die Petentin schlägt vor, Kinder mit getrennten Eltern sollten zum 18. Lebensjahr Entschädigungsgeld bekommen. Das gelte auch für Kinder in Heimen oder Pflege bzw. adoptierte Kinder. Der Betrag hienge vom Alter des Kindes ab, in dem es abgegeben wurde, adoptiert wurde oder sich die Eltern getrennt haben. Denn Sie persönlich findet, jedes Kind oder jeder Jugendliche habe das Recht, mit Mutter und Vater aufzuwachsen. Das Ziel sei auch, sich genauer zu überlegen, mit wem man Kinder haben wolle.

Motivazioni:

Weil jedes Kind ein Recht hat mit Mutter und Vater aufzuwachsen. Und andere Leute, die sich Kinder wünschen, besser und genauer überlegen sollten, mit wem sie Kinder bekommen wollen.

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Novità

  • Pet 3-18-17-403-042796 Familienrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass Kinder getrennt lebender Eltern bis zum 18.
    Lebensjahr Entschädigungsleistungen erhalten.

    Diese solle es auch für Kinder geben, die in Heimen untergebracht seien oder in
    Pflegestellen bzw. für adoptierte Kinder. Jedes Kind und jede Jugendliche bzw. jeder
    Jugendlicher habe ein Recht darauf, mit einem Vater und einer Mutter aufzuwachsen.
    Die Höhe der Entschädigungsleistung solle sich danach richten, in welchem Alter sich
    die Eltern des Kindes getrennt haben, das Kind adoptiert oder... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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