Región: Alemania

Familienrecht - Entschädigung für Kindern mit getrennt lebenden Eltern

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
7 Apoyo 7 En. Alemania

No se aceptó la petición.

7 Apoyo 7 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Die Petentin schlägt vor, Kinder mit getrennten Eltern sollten zum 18. Lebensjahr Entschädigungsgeld bekommen. Das gelte auch für Kinder in Heimen oder Pflege bzw. adoptierte Kinder. Der Betrag hienge vom Alter des Kindes ab, in dem es abgegeben wurde, adoptiert wurde oder sich die Eltern getrennt haben. Denn Sie persönlich findet, jedes Kind oder jeder Jugendliche habe das Recht, mit Mutter und Vater aufzuwachsen. Das Ziel sei auch, sich genauer zu überlegen, mit wem man Kinder haben wolle.

Razones.

Weil jedes Kind ein Recht hat mit Mutter und Vater aufzuwachsen. Und andere Leute, die sich Kinder wünschen, besser und genauer überlegen sollten, mit wem sie Kinder bekommen wollen.

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Noticias

  • Pet 3-18-17-403-042796 Familienrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass Kinder getrennt lebender Eltern bis zum 18.
    Lebensjahr Entschädigungsleistungen erhalten.

    Diese solle es auch für Kinder geben, die in Heimen untergebracht seien oder in
    Pflegestellen bzw. für adoptierte Kinder. Jedes Kind und jede Jugendliche bzw. jeder
    Jugendlicher habe ein Recht darauf, mit einem Vater und einer Mutter aufzuwachsen.
    Die Höhe der Entschädigungsleistung solle sich danach richten, in welchem Alter sich
    die Eltern des Kindes getrennt haben, das Kind adoptiert oder... Más.

Todavía no hay un argumento PRO.

Todavía no hay un argumento CONTRA.

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