7 Firme
La petizione è stata respinta
Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.
La petizione è indirizzata a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Die Petentin schlägt vor, Kinder mit getrennten Eltern sollten zum 18. Lebensjahr Entschädigungsgeld bekommen. Das gelte auch für Kinder in Heimen oder Pflege bzw. adoptierte Kinder. Der Betrag hienge vom Alter des Kindes ab, in dem es abgegeben wurde, adoptiert wurde oder sich die Eltern getrennt haben. Denn Sie persönlich findet, jedes Kind oder jeder Jugendliche habe das Recht, mit Mutter und Vater aufzuwachsen. Das Ziel sei auch, sich genauer zu überlegen, mit wem man Kinder haben wolle.
Motivazioni:
Weil jedes Kind ein Recht hat mit Mutter und Vater aufzuwachsen. Und andere Leute, die sich Kinder wünschen, besser und genauer überlegen sollten, mit wem sie Kinder bekommen wollen.
Link alla petizione
Slip a strappo con codice QR
download (PDF)Dati della petizione
Avviata la petizione:
21/04/2017
La petizione termina:
26/07/2017
Regione:
Germania
Categorie:
Novità
-
Pet 3-18-17-403-042796 Familienrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass Kinder getrennt lebender Eltern bis zum 18.
Lebensjahr Entschädigungsleistungen erhalten.
Diese solle es auch für Kinder geben, die in Heimen untergebracht seien oder in
Pflegestellen bzw. für adoptierte Kinder. Jedes Kind und jede Jugendliche bzw. jeder
Jugendlicher habe ein Recht darauf, mit einem Vater und einer Mutter aufzuwachsen.
Die Höhe der Entschädigungsleistung solle sich danach richten, in welchem Alter sich
die Eltern des Kindes getrennt haben, das Kind adoptiert oder... avanti
Dibattito
Non è ancora un argomento CONTRA.