Région: Allemagne
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Environnement

Feuerwerkskörper verbieten

La pétition est adressée à
Bundestag
63 Soutien 63 en Allemagne

La pétition sera envoyée aux Parlementaires.

63 Soutien 63 en Allemagne

La pétition sera envoyée aux Parlementaires.

  1. Lancé janvier 2023
  2. Collecte terminée
  3. Soumis le 28/07/2023
  4. Dialogue
  5. Terminée

Ich möchte erreichen, dass das Benutzen von Feuerwerkskörpern für Privatpersonen verboten wird. Da wir in einem digitalen Zeitalter leben, wären z.B. Projektoren die ein virtuelles Feuerwerk erzeugen, meines Erachtens eine super Alternative.

Raison

Der Klimawandel nimmt immer mehr zu und wir müssen uns darum kümmern, dass es nicht Überhand nimmt. Das Feuerwerk zu verbieten würde weniger Vandalismus auslösen und wäre gut für die Umwelt bezüglich der Luftverschmutzung und da zusätzlich auch kein Müll durch die Feuerwerkskörper verursacht würde.

Merci pour votre soutien, Katharina Steinleitner de Zorneding
Question à l'initiateur

Lien vers la pétition

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Actualités

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat entschieden Ihre Petition dem Ministerium für Inneres und Heimat als Material zu überweisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    das openPetition-Team


  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition

In Spanien ist der Verkauf und Benutzung an/von Privatpersonen schon seit Jahren verboten. Da kann man die Silvesternacht problemlos mit seinem Vierbeiner zum Gassi gehen. Denn diese sinnlose Böllerei durch Privatpersonen nimmt überhand. Daher sollte der Bundestag diese Silvesterböllerei nach § 40 - Sprengstoffgesetz (SprengG) einstufen. Und sämtliche Verstöße dazu sollten durch die Gerichte dementsprechend bestraft. Und nicht nur als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat zuhanden.

Pas encore un argument CONTRA.

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