Regione: Germania
Immagine della petizione Feuerwerkskörper verbieten
Ambiente

Feuerwerkskörper verbieten

La petizione va a
Bundestag
63 Supporto 63 in Germania

La petizione è stata deferita come materiale

63 Supporto 63 in Germania

La petizione è stata deferita come materiale

  1. Iniziato gennaio 2023
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata il 28/07/2023
  4. Dialogo
  5. Concluso

Ich möchte erreichen, dass das Benutzen von Feuerwerkskörpern für Privatpersonen verboten wird. Da wir in einem digitalen Zeitalter leben, wären z.B. Projektoren die ein virtuelles Feuerwerk erzeugen, meines Erachtens eine super Alternative.

Motivazioni:

Der Klimawandel nimmt immer mehr zu und wir müssen uns darum kümmern, dass es nicht Überhand nimmt. Das Feuerwerk zu verbieten würde weniger Vandalismus auslösen und wäre gut für die Umwelt bezüglich der Luftverschmutzung und da zusätzlich auch kein Müll durch die Feuerwerkskörper verursacht würde.

Grazie davvero per il vostro appoggio, Katharina Steinleitner da Zorneding
Domande ai promotori

Link alla petizione

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Novità

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat entschieden Ihre Petition dem Ministerium für Inneres und Heimat als Material zu überweisen.

    Mit freundlichen Grüßen

    das openPetition-Team


  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition

In Spanien ist der Verkauf und Benutzung an/von Privatpersonen schon seit Jahren verboten. Da kann man die Silvesternacht problemlos mit seinem Vierbeiner zum Gassi gehen. Denn diese sinnlose Böllerei durch Privatpersonen nimmt überhand. Daher sollte der Bundestag diese Silvesterböllerei nach § 40 - Sprengstoffgesetz (SprengG) einstufen. Und sämtliche Verstöße dazu sollten durch die Gerichte dementsprechend bestraft. Und nicht nur als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat zuhanden.

Non è ancora un argomento CONTRA.

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