Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
Das Tragen von FFP2 Masken regelt die DGUV (Deutsche Gesellschaft Unfallversicherung, Spitzenverband ) Richtlinien 112-1290.
Das Tagen außerhalb gefährdeter Arbeitsbereichen ist meiner Meinung nach unverantwortlich.
Für das Tragen von FFP2 Masken werden im Arbeitsgesetz klare Regeln und Auflagen vorgegeben, welche für die Bevölkerung einfach und bewusst außer Kraft gesetzt werden.
Hier einige Auszüge aus den Richtlinien des DGUV 112-190:
3.2.1. Arbeitsmedizinische Voruntersuchung: hier muss die Untersuchung durch einen Betriebsarzt erfolgen, ob der Träger gesundheitlich in der Lage ist die FFP2 zu tragen, erhöhter Atemwiderstand. die Untersuchung wird dokumentiert und wenn positiv, dann wird ein Attest ausgefüllt, das das Tragen bestätigt.
3.2.2. Tragezeit und A2 Tragezeit 5.1.3 Anhaltswerte: 75 Minuten tragen und 30 Minuten Pause, leichte Arbeiten sind zulässig
3.2.8. Benutzung von Filtern und 3.2.8.1. Partikelfilter und partikelfilternde Halbmasken: Mikroorganismen können sich möglicherweise an Partikelfiltern anreichern und bei der Wiederbenutzung zu einer Infektionsgefahr führen. Durch einen zunehmenden Atemwiderstand besteht die Gefahr einer erhöhten Leckage zwischen Gesicht und Maske.
3.2.9. Benutzung von Filtergeräten: die Umgebungsatmosphäre muss mind. 17 Vol. % Sauerstoff enthalten
Anlage A1.3.2.2. Partikelfilternde Halbmasken: sie schützen gegen Aerosole aus festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikeln. Da eine Desinfektion und eine Dekontaminierung für solche Geräte (FFP2) nicht vorgesehen ist, sollte diese beim Verlassen des Arbeitsplatzes entsorgt werden.
Dies sind nur einige Auszüge aus den Richtlinien. Wer mehr wissen möchte schaue sie sich bitte im Internet an.
Und nun frage ich mich allen Ernstes: wir Bürgerinnen und Bürger sollen die FFP2 einfach so tragen? Ohne, dass wir von einem Arzt ein positives Gesundheitsattest haben! Ohne, dass wir eine Unterweisung in der ordnungsgemäßen Anwendung erhalten!
Am Rande: jeder Gewerbetreibende der gegen die Richtlinien verstößt muss mit einem "saftigen" Bußgeld rechnen!
Und die Bundesregierung, die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen diktieren uns das Tragen einfach so! Ohne Konsequenzen für sie! Die Mehrzahl der Menschen nimmt es einfach hin ohne zu denken und zu widersprechen!
Ohne Worte!
Über ökologische Aspekte, Entsorgung, Umweltbelastung und die Kosten der Beschaffung der Masken für die Bürgerinnen und Bürger, dazu rufen ich jeden auf, mal selbst nachzudenken.
Ich fordere die sofortige Aufhebung der Maskenpflicht in Deutschland!
Begründung