Finanzpolitik - Kündigung des Solidarpaktes Aufbau Ost

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

679 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

679 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... die Kündigung des Solidarpaktes für den Aufbau Ost zu veranlassen.

Begründung

Viele Länder und Städte im Westen des Landes sind hoch verschuldet und müssen nach wie vor regelmäßig weitere Schulden aufnehmen. Dies auch aufgrund der Zahlungen für den Aufbau Ost. Wenn nach so langer Zeit immer noch dermaßen viel Geld, welches real eigentlich gar nicht zur Verfügung steht sondern des Öfteren als Kredit aufgenommen werden muss, in den Aufbau Ost fließt und dadurch das Geld im Westen fehlt und Straßen mit Löcher behaftet jahrelang in diesem Zustand blieben müssen, dann sollte hier grundlegend und schnell gehandelt werden. Unsere Kinder fahren auf teilweise desolaten Straßen, können nicht mehr ins städtische Schwimmbad weil dies geschlossen werden mußte. Beispiele gibt es mittlerweile genügend. Die Kinder, welche nicht mehr an öffentlich angebotenen Freizeitaktivitäten teilnehmen können, sitzen auf Parkbänken oder bleiben 10 Stunden an Ihren PCs sitzen, von schlimmerem nicht zu sprechen. Geld, welches als Kredit aufgenommen werden muss, müssen die Bürgerinnen und Bürger ausgleichen. Wenn dieses Geld dann noch ganz wo anders hinfließt, versteht dies heute keiner mehr. Ich empfehle dringend die westlichen Kommunen zu entlasten. Der Bürger leidet, oder erklären sie doch einmal ihren Kindern, dass sie ab sofort nicht mehr baden gehen oder Bücher leihen können, weil das Schwimmbad oder die Bücherei zugemacht wurde. Traurig. Ein kürzlicher Besuch im Osten unseres Landes hat mir deutlich aufgezeigt, dass die dortige Infrastruktur mittlerweile in großen Teilen deutlich besser als im Westen ist. Die Kündigung des Solidarpaktes Aufbau Ost ist dringend erforderlich. Wie lange soll das denn noch so weitergehen. Irgendwann müssen Kommunen im Westen Schulen schließen? Die Toiletten der Schule meiner Tochter sind in einem deartig desolaten Zustand, dass man daran erfolgreich Tiere züchten könnte. Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass dies nicht nur hier der Fall ist. Der dortige löchrige Schulweg hat in den letzten 2 Monaten 4 Verletzte durch Fahrradunfälle verursacht.
Ich bitte um entsprechende Handlung! Vielen Dank

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.03.2012
Sammlung endet: 24.04.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-08-600-035174Finanzpolitik
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass der Solidarpakt für den Aufbau Ost gekündigt
    wird.
    Zur Begründung wird angeführt, die Länder und Städte im Westen Deutschlands
    seien hochverschuldet und nach wie vor gezwungen, regelmäßig weitere Schulden
    aufzunehmen. Zu dieser Verschuldung trügen die Zahlungen der Länder und
    Kommunen in Westdeutschland für den Aufbau Ost maßgeblich bei. Angesichts
    dessen könnten in erheblichen Umfang öffentliche Aufgaben (etwa der Betrieb von
    Schwimmbädern oder im Straßenbau) nicht mehr geleistet werden. Zudem sei
    festzustellen, dass zwischenzeitlich die Infrastruktur in Ostdeutschland in großen
    Teilen deutlich besser ausgebaut sei als im Westen. Vor diesem Hintergrund sei es
    geboten, den Solidarpakt zum Aufbau Ost umgehend zu beenden.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 679 Mitzeichnungen sowie
    59 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt:
    Der Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass die Lasten der Deutschen Einheit
    von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden. Die westdeutschen Kommunen
    leisten keine unmittelbaren Zahlungen an die ostdeutschen Kommunen. Sie

    übernehmen vielmehr Lasten zugunsten ihrer Länder und werden auf diese Weise
    an den von ihren Ländern zu tragenden finanziellen Belastungen durch die Deutsche
    Einheit beteiligt. Die Transferzahlungen zugunsten der neuen Bundesländer und
    deren Kommunen im Rahmen des Solidarpaktes II sind wesentlicher Bestandteil des
    Gesamtkompromisses zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs aus
    dem Jahr 2001.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass es in der Zuständigkeit der alten
    Bundesländer liegt, in welcher Höhe diese ihre Kommunen an der Finanzierung der
    einheitsbedingten Lasten beteiligen. Im Zusammenhang mit dem vorgetragenen
    Petitum geht es mithin primär um eine Frage der gerechten Lastenverteilung
    zwischen den westdeutschen Ländern und ihren Kommunen. Wenn es also mit Blick
    auf das vorgetragene Petitum um die Höhe der Belastung einer Kommune durch
    einheitsbedingte Lasten geht, ist dasjenige Land der konkrete Ansprechpartner, in
    dem die betreffende Kommune gelegen ist.
    Die Mehrzahl der Flächenländer hat zudem zur Verbesserung der Finanzsituation
    ihrer Kommunen kommunale Entschuldungs- bzw. Konsolidierungsprogramme
    aufgelegt oder entsprechende Initiativen angekündigt. Die Finanzierung der
    Programme erfolgt zum Teil ausschließlich durch das Land, in den meisten Fällen
    jedoch ergänzt durch - häufig über den kommunalen Finanzausgleich erbrachte -
    Finanzierungsbeiträge der Kommunen. Das Bundesland Baden-Württemberg hat
    kein Entschuldungsprogramm aufgelegt, da das Ausmaß der Verschuldung der
    dortigen Kommunen vergleichsweise gering ist und - soweit in Einzelfällen
    erforderlich - im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gelöst werden kann.
    Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass auch der Bund im Rahmen
    seiner verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten einen Beitrag zu einer dauerhaften
    und nachhaltigen Verbesserung der kommunalen Finanzsituation leistet. Er hat sich
    zu einer schrittweise erfolgenden, vollständigen Übernahme der Ausgaben für die
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bereiterklärt. Mit dieser
    Maßnahme entlastet der Bund die Kommunen als Sozialhilfeträger allein im Zeitraum
    2012 bis 2015 um mehr als 12 Mrd. Euro. Da die Dynamik der Ausgaben für die
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in den darauf folgenden Jahren
    noch zunehmen wird, folgt aus dieser Vereinbarung eine substanzielle Entlastung
    der Kommunen.

    Angesichts der beschriebenen Entlastungseffekte für die Kommunen kann der
    Petitionsausschuss keine Anhaltspunkte dafür erkennen, weitergehend im Sinne des
    Petitums tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

    Begründung (PDF)

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