Internet

Flächendeckende Internetversorgung mit mindestens 100 Mbit/s ins Grundgesetz

Petition richtet sich an
Bundestag
60 Unterstützende 60 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

60 Unterstützende 60 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Jeder Bürger, egal wo er in Deutschland lebt, soll einen Anspruch auf einen unbeschränkten Internetzugang mit mindestens 100 Mbit/s im Download und mindestens 25 Mbit/s im Upload ab dem 1.1.2025 garantiert bekommen. Dort, wo keine Firma die Kosten für den Ausbau übernehmen will, müssen der Bund, die Länder und Gemeinden nach einem festzulegenden Schlüssel die Kosten tragen.

Begründung

Ein Internetzugang mit mindestens 100 Mbit/s ist schon länger eine notwendige Voraussetzung um an vielen Dingen, privat wie beruflich, teilhaben zu können. Dennoch gibt es sehr viele Gebiete in Deutschland, wo diese Mindestgeschwindigkeit nicht erreicht wird. Es wird Zeit, dass die Internetversorgung so wie Strom und Telefon als Grundrechtsanspruch verfügbar werden.

Es ist ungerecht, dass einige Bürger schnelles Internet haben und andere nicht.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Peter Ermke aus Breckerfeld
Frage an den Initiator

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Hallo,
    Ich möchte mich bei allen Unterzeichnern bedanken. Nachdem die Frist für die Unterzeichnung beendet war, habe ich die Petition sogleich beim Bundestag eingereicht. Mittlerweile haben mich zwei Briefe vom Bundestag erreicht, in denen das Aktenzeichen mitgeteilt wurden und eine Änderung des Aktenzeichens. Aber es wird wohl dauern, bis man sich die Petition im Ausschuss anschaut.
    Mittlerweile ist die Reform des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet worden, in dem ein Anspruch auf Internet festgeschrieben wird. Allerdings ist es nur ein Gesetz und nicht im Grundgesetz.
    Hoffen wir mal das wir mit der Petition Erfolg haben.

    Vielen Dank.

Noch kein PRO Argument.

Natürlich ist schnelles Internet wünschenswert und auch in immer stärkerem Umfang erforderlich. Aber eine Grundgesetzänderung zugunsten einer bestimmten Übertragungsgeschwindigkeit zu fordern, halte ich nicht für zweckdienlich und - gerade in einem Sektor mit schnell fortschreitender technischer Entwicklung - für zu kurzsichtig. 100 Mbit/s sind nach 2025 wahrscheinlich veraltet. Viel sinnvoller wäre es eher, die Ursache anstatt der Symptome zu bekämpfen und z.B. den Bund generell wieder zum Netzbetreiber zu machen und die Telekommunikationsunternehmen ein Nutzungsentgelt entrichten zu lassen.

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