Region: Pyrbaum
Construction

Flächenfraß stoppen! Petition gegen das Baugebiet Wüllenricht III

Petitioner not public
Petition is addressed to
Marktrat
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The petition was withdrawn by the petitioner

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  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
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  5. Failed

Mit dem Kauf der Pferdekoppel soll ein weiteres, ca. 2,7 Hektar großes Stück intakter Natur zugunsten eines Neubaugebietes weichen. Dabei gibt es einschlägige Argumente die gegen den Kauf des Grundstücks und gegen die Ausweisung als Neubaugebiet (Wüllenricht 3) sprechen (siehe Begründung der Petition).

Wir wollen den Bürgermeister und die Markträte dazu bewegen den Kauf endgültig abzulehnen und bereits vorhandene bzw. versiegelte Flächen zu bebauen.

Reason

Gegen den Kauf des Grundstücks und die Ausweisung als Neubaugebietes sprechen folgende stichhaltigen Argumente:

Neben dem Areal Pferdekoppel stehen noch zwei weitere potentielle Grundstücksflächen zur Verfügung (Gelände am Sportplatz und Fläche gegenüber der Grünabfall-Container, bzw. Gegenüber der Einfahrt zur MARena), die im Vergleich zu einem möglichen Baugebiet Wüllenricht III monetäre Vorteile, als auch Vorteile für die gesamte Bürgerschaft von Seligenporten aufweisen

Zur Erschließung und Bebauung von Wüllenricht III befürchten wir die Verkehrsführung durch die Spielstraße des Baugebiets Wüllenricht 1. Aktuell ist in allen uns vorliegenden Plänen lediglich eine einzige Zufahrtsmöglichkeit zu Wüllenricht III ersichtlich. Diese Zufahrt über einen Grünstreifen umfasst eine maximale Breite von 6 Metern.

Ein mögliches Baugebiet befindet sich bereits im Besitz der Gemeinde Pyrbaum (Gelände SVS). Es müsste lediglich eine Ablöse für den Pachtvertrag bezahlt werden. Die Ablöse kostet nur ein Bruchteil im Vergleich zur Pferdekoppel, umfasst jedoch ein ca. doppelt so großes Areal. Mit dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln ist daher der Ankauf der Pferdekoppel aus unserer Sicht nicht vereinbar.

Wieso tut es Not eine intakte landschaftliche Fläche als Bauland umzufunktionieren (Flächenfraß), wenn andernorts bereits befestigtes Gelände lediglich umgewidmet wird (Sportplatzgelände zu Baugebiet)

Es wird zwar seitens der Gemeinde argumentiert, dass vor allem die einheimische Nachfrage bedient werden soll, jedoch ist festzustellen, dass bereits nach der Hälfte von Wüllenricht II keine einheimischen Interessenten mehr vorhanden waren. In der Folge wurden Grundstücke samt Haus von gewerblichen Bauträgern angeboten.

Bereits heute existiert Leerstand div. Häuser und Grundstücke im Ortskern von Seligenporten – besteht überhaupt Notwendigkeit für weitere Baufläche? Viel effizienter wäre die Installation eines Mittlers zwischen Kaufinteressenten und Verkäufern von Grundstücken über die Gemeinde.

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