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Innenminister Sachsen
Immer wieder wühlen geplante oder vollzogene Abschiebungen die Öffentlichkeit auf. Doch der sächsische Innenminister Wöller hielt daran fest. Nach seiner Entlassung kann nun sein Nachfolger Armin Schuster es besser machen und eine lange geforderte „Vorgriffsregel“ auf Gesetze der Ampel-Koalition im Bund erlassen.
Nach dem Zustrom einer größeren Zahl von Flüchtlingen 2015/2016 wurde das Regelwerk, wer unter welchen Voraussetzungen hier bleiben darf, immer enger gefasst. Besonders die "Geduldeten", die keinen Aufenthalt bekommen haben, weder nach den Anhörungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch auf dem langwierigen und teuren Weg über die Gerichte, müssen fürchten, dass all ihre Bemühungen um Integration umsonst waren. Manche fliehen weiter in andere europäische Länder. Auch ihre Arbeitgeber sind frustriert.
Über 11.000 Geduldete leben laut Sächsischem Flüchtlingsrat in Sachsen, die Hälfte davon mindestens 4 Jahre. Etwa 2000 haben die "Duldung light", das komplette Arbeitsverbot, und bekommen einen verringerten Satz der Asylbewerberleistungen. Nicht nur aus menschlichen Gründen, auch angesichts der fehlenden Fachkräfte schadet Sachsen sich damit selbst. Was bringt es, gerade die zu entmutigen, die sich mit aller Kraft um ein Leben in der Mittel der deutschen Gesellschaft bemühen?
Weil das Aufenthaltsrecht so kompliziert ist und die Geduldeten, die eigentlich ausreisepflichtig sind, mit allen Mitteln von den Ausländerbehörden quasi vergrault werden sollen, ist es schwer, den Mut zu behalten. Von ihrem Umfeld erfährt kaum jemand etwas von dieser Zeitbombe in ihrem Leben. "Wieso, die arbeiten doch, die sind doch so nett!" ist die Reaktion etwa in der Kirchengemeinde oder im Verein. Oder wenn in den Medien ein Fall berichtet wird, wie bei der Abschiebung der georgischen Familie aus Pirna.
Die Ampel-Koalition hat nun in ihrem Koalitionsvertrag mit dem Regelwerk aufgeräumt und an verschiedenen Stellen Verbesserungen geplant. Darauf setzen alle große Hoffnungen.
Doch wann werden diese Gesetze erlassen? Die Flüchtlinge aus der Ukraine stehen im Vordergrund, verständlicherweise. Bei ihnen wurden genau die Regeln, die jetzt problematisch sind, nicht erlassen. Wenn sie erst einmal durch den Registrierungsstau durch sind, dürfen sie sofort arbeiten, wohnen, wo sie eine Wohnung finden, statt zwangsweise in Massenunterkünften zu hausen und Arbeit nur in ihrem Landkreis annehmen zu dürfen. Auch Geduldete fühlen mit den Menschen aus der Ukraine und helfen. Aber gerade der Zustrom neuer Flüchtlinge ist ein Grund, gut Integrierte nicht künstlich in der Abhängigkeit von Ausländerbehörde und Sozialamt zu halten.
Um nicht weiter Zeit zu verlieren, haben einige Bundesländer Vorgriffsregeln erlassen, die für die gelten, die aller Voraussicht nach unter die neuen Bundesgesetze fallen. Damit haben die Ausländerbehörden etwas in der Hand und können zum Beispiel Arbeitsverbote zurücknehmen und auf Pässe zur Identifikation zugunsten anderer Dokumente wie Geburtsurkunden verzichten.
So eine Vorgriffsregelung muss der sächsische Innenminister Armin Schuster erlassen.
Պատճառ