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Petition is addressed to: Bayerische Landesregierung
Diese Bundesländer zahlen bereits eine Nachteilsabgabe in Form eines Gehörlosengeldes. Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Thüringen
Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter ein monatliches Blindengeld in Höhe von 610 €. Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter einen monatlichen Betrag in Höhe von 183 €. Blinde Menschen, die gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG sind (Hörverlust von mindestens 80 %) erhalten einen Betrag in Höhe von 1220 € monatlich. Menschen, die hochgradig sehbehindert und gleichzeitig taub im Sinne des BayBlindG (Hörverlust von mindestens 80 %) sind, erhalten einen Betrag in Höhe von 366 Euro monatlich. Einzig taube/gehörlose Menschen gehen da komplett leer aus.
Gemeinsam mit dem Vorsitzenden vom Landesverband Bayern der Gehörlosen e.V Bernd Schneider ist diese Petition auf den Weg gebracht worden.
Reason
Eine echte gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft kann für gehörlose und schwerhörige Menschen nur gelingen, wenn sie die notwendigen behinderungsbedingten Mehraufwendungen wie spezielle Hilfsmittel, die die verschiedenen Kostenträger nicht oder nur teilweise finanzieren, MIT dem Gehörlosengeld bezahlen können.
Hier handelt es sich beispielsweise um Hilfen im Alltag wie Lichtsignalanlagen, optische Rauchmelder oder Babymelder. Anschaffung und Zuzahlung für Hörgeräte wie auch Batterien Hinzu kommen die Gebühren eines Internetanschlusses mit höheren Datenübertragungsraten zur Nutzung von Telekommunikationsdienste über Webcam (TESS Relay Dienste). Für diese TESS Nutzung fallen zusätzliche Gebühren an. Weitere Mehraufwandskosten sind zum Beispiel erhöhte Reparaturkosten oder Neuanschaffungen wie bei einem Fahrzeug (der Gehörlose hört nicht, wenn der Motor nicht rund läuft und fährt somit auch nicht rechtzeitig in die Werkstatt). Diese Problematik besteht bei allen technischen Geräten wie Spülmaschine, Waschmaschine oder bei einer ständig laufenden Toilette.
Damit Gehörlose/Hörgeschädigte mit Gleichgesinnte in Gebärdensprache kommunizieren können, sind sie häufig in Selbsthilfegruppen organisiert wie zum Beispiel Gehörlosenvereine. Sie nehmen weite Fahrstrecken auf sich um sich mit Betroffenen treffen zu können. Auch das zählt zum erhöhten persönlichen Aufwand.
Gehinderter Zugang zu öffentlichen, kostenlosen Informationsveranstaltungen führen darüber hinaus zu geringeren Verdienstmöglichkeiten im Beruf und zu geringerem Renteneinkommen.
Weiteres wird hier sehr gut erklärt: https://www.lvby.de/images/stories/abteilungen/berichte/2018-05-16_PK-GL-Geld-Konzept.pdf
Bitte bedenken Sie, dass gehörlose Menschen keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen und dass Leistungen aus der Eingliederungshilfe nur Kommunikationshilfen aus besonderen Anlässen finanziert und zusätzlich eine Offenlegung der Einkommens.-und Vermögenswerte nach sich ziehen.
IIm PRIVATEN Bereich werden die Kosten von Gebärdensprachdolmetscher und Schriftdolmetscher nur dann übernommen, wenn es sich um einen besonderen Anlass handelt (BTHG §82). Wenn es für nicht besondere (=alltägliche) Anlässe KEINEN Kostenträger gibt, dann können die Dolmetscherkosten VORLÄUFIG auch für Privateinsätze, die das Gesetz nicht abdeckt, bzw. bis eine gesetzliche Regelung kommt, mit Hilfe eines Gehörlosengeldes finanziert werden. Darunter fallen beispielsweise Kurse in der VHS oder Teilnahme an Führungen/Gruppenreisen, Lesungen, Theater, Besichtigung und Kauf oder Vermietung einer Immobilie/Wohnung, Kauf einer Küche, Auto oder Waren, die eine Beratung voraussetzen. Bankberatungen wie Anlagen oder Kredite.
Begleitet oder betreut der gehörlose Mensch einen hörenden Angehörigen/Klienten zum Arzt muss der Gehörlose auch in diesem Fall den Gebärdensprachdolmetscher selbst bezahlen, weil ja der hörende Angehörige/Klient keinen Anspruch darauf hat. Genauso verhält es sich mit einer Suche nach einem Platz im Seniorenheim, welches ein Beratungsgespräch voraussetzt. Bitte beachten Sie, dass es hier um Barrieren handelt, die bisher von der Regierung in Bayern nicht berücksichtigt worden sind.
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Gehörlosengeld im Koalitionsvertrag verankert
on 23 Feb 2024Im Laufe der Legislaturperiode „streben wir den Einstieg in ein Bayerisches Gehörlosengeld an“, heißt es im Koalitionsvertrag.
Das ist ein Fortschritt und wir bleiben am Ball -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
on 28 Oct 2022fb.watch/grfNMpVBBb/
Haltet euch den 29. November frei und kommt nach München. Das Gehörlosengeld muss in den Haushaltsplan 2023 aufgenommen werden. Wir haben lange genug gewartet. GEHÖRLOSENGELD JETZT 🤟 Alle sind herzlich Willkommen
kontakt@gmu.de -
Neue Informationen
on 18 Oct 2021Hallo liebe Gruppe Gehörlosengeld für Bayern!
Es war jetzt lange ruhig mit uns Aktivisten für Gehörlosengeld in Bayern.
Jetzt möchten wir berichten, was wir gemeinsam gemacht haben.
Am 18. Juli haben wir Aktivisten uns mit dem GMU in Nürnberg zu einer Teambesprechung getroffen. Sabine Ja, Melanie Binder, Igor Binder, Christine Jandy, Gerhard Jandy, Can Sipahi mit Nela Pappenheim und Elisabeth Kaufmann. Stephan Strasser fehlt im Bild, ist aber mit im Team dabei.
Wir haben stundenlang sehr gut und ergebnisorientiert diskutiert und ein neues Konzept für Gehörlosengeld erstellt und berechnet.
Die CSU hat uns informiert, dass das Konzept vom Arbeitskreis im NHB für ein Gehörlosengeld 60 Millionen Euro im Jahr kostet. Für CSU ist es momentan... further
Debate
Egal wo, Gehörlose haben in fast allen Bereichen Probleme überall gibt es tausende Barrieren, Arbeit, Öffentliche Verkehr, Öffentliche Leben, alle Einrichtungen wie Ämter usw. Interessante Vorträge kann nicht besucht werden, Unfall, Schaden am Auto und Im Haus .... und viele viele andere Dinge! Wir Taube leben sehr teuer da wir immer überall draufzahlen müssen! Barrierefreie Kommunikation muß endlich klappen und dazu ist das Geld da!
Das sind Argumente, die bei Politiker auf"taube Ohren" stoßen, weil sie sagen, dass andere Menschen auch betroffen sind! Die Wortwahl wäre sehr aufschlussreich, wenn man erwähnt, dass ein Ortsbund nie vor Ort ist, sondern auswärts statt findet und man lange Fahrten in Kauf nehmen muss, wenn man teilnehmen möchte und Benzingeld kostet! Ebenso haben Gehörlose höhere Stromkosten, weil sie nie den Strom abstellen dürfen, weil technische Hilfsmittel nicht abgeschaltet werden dürfen und laufend auf Standby laufen. Behinderte Rentner leben am Limit wegen wenig Rente!