Região: Deutschland
Social

Frau von der Leyen - Zeitarbeitsfirmen bedürfen einer strengeren Aufsicht - AA versagt

Requerente não público
A petição é dirigida a
Bundesministerium für Arbeit und Soziales

12 Assinaturas

O peticionário não entregou a petição.

12 Assinaturas

O peticionário não entregou a petição.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Falhado

A petição é dirigida a: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Arbeitnehmerüberlassung muss strenger kontrolliert werden - Arbeitsamt versagt - es werden keine Missstände beseitigt - Arbeitnehmer hat nicht die Möglichkeit gegen die Zeitarbeitsfirmen vorzugehen Merkblatt LAN - 01.07.2013 - für Leiharbeiter Bundesagentur für Arbeit

Razões

Missstände, wie Verzug in der Lohnzahlung, Verwehrung des Mietvorschusses - denn Zeitarbeitnehmer können die Miete sonst nicht zahlen( erstes Arbeitsentgeld durch Zeitarbeitsfirmen frühestens 7 Wochen nach Arbeitsbeginn) - Erpressung der Arbeitnehmer bei Kündigung - Erpressung der Firmen, die sich Arbeitskräfte leihen - sogenannte Ablöse, wird gefordert, obwohl der Arbeitnehmer gekündigt hat - Nichtbeachtung des Synchronisation- und Wiedereinstellungsverbotes - Das Arbeitsamt kommt seiner Kontrollpflicht nicht nach - sonst müssten die Zeitarbeitsfirmen die Merkblätter vom Arbeitsamt aushändigen und sich an diese halten - unqualifizierte Mitarbeiter sind in den Zeitarbeitsfirmen an der Tagesordnung - Lohn zu spät gezahlt, Pfändungsfreibeträge werden nicht beachtet - der Umgang mit dem Menschen ist Sklavenhandel!!! Unwürdig einer Demokratie und der Arbeitsmarkt wird durch die Knebelverträge der Zeitarbeitsfirmen in Hinsicht auf die Arbeitnehmer und die Firmen, die sich Arbeitskräfte entleihen, geschädigt - denn gesetzliche Bestimmungen werden nicht eingehalten und Ablöse sogar bei Kündigung des Arbeitnehmers erpresst!

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Detalhes da petição

Petição iniciada: 17/09/2013
Petição termina: 15/03/2014
Região: Deutschland
Categoria: Social

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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