Petition richtet sich an:
Gesundheitsminister/innen Bund und Länder
Entlastungsleistungen in Deutschland:
- Derzeit gibt es 16 verschiedene Regelungen zu den Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in Deutschland. Ich wünsche mir eine einheitliche Lösung, welche versichertenorientiert, ohne Einschränkungen und Sonderregelungen je Bundesland umgesetzt wird. Eine Lösung welche bundesweit gilt, und die Angehörigen/Pflegenden unterstützt.
Eine einfache Auszahlung der Summe ist zielführend. Der Grundgedanke der Entlastung von Angehörigen ist in Pflegesituationen hilfreich und wird gerne genutzt. Leider scheitert es i.d.R. an den gesetzlichen Hürden.
Thema Nachbarschaftshilfe in der Pflege:
- Pflegekurse für die Nachbarschaftshilfe werden nicht in jeder Form anerkannt. Hier agieren die Pflegeversicherungen unterschiedlich.
- Nicht in jedem Bundesland kann die Nachbarschaftshilfe im gleichen Maße erbracht werden.
- In einigen Bundesländern kann nur der Pflegegrad 1 bei der Nachbarschaftshilfe berücksichtigt werden, in anderen spielt der Pflegegrad keine Rolle.
- Angehörige sind oft ausgeschlossen (Verwandtschaft bis zum 2ten Grad).
Vorschlag:
- Einheitliche Klärung der Voraussetzungen der Nachbarschaftshilfe in Deutschland.
- Einheitliche unbürokratische Abrechnungsmodalitäten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
- Eine Vergütung im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sollte mindestens 12,00 € Stundenlohn umfassen. Die Vergütung sollte als ehrenamtliche Aufwandsentschädigung betrachtet werden und unter geltender Gesetzgebung steuerliche Betrachtung finden.
Thema Pflegedienste im Rahmen der Entlastungsleistungen:
- Oft werden keine Anbieter im ländlichen Raum gefunden.
- Viele Pflegedienste sind überlastet (Nachfrage ist höher als das Angebot)
- Die Stundensätze stehen in keinem Verhältnis zu den 125,00 € monatlich (reicht oft nur für 3 Stunden im Monat aus). Hier ist eine Entlastung der Angehörigen oft durch den anfallenden organisatorischen Aufwand größer, als der Dienstleister an Mehrwert bietet.
Vorschlag:
- Mehr Gewerke in die Zulassungsvoraussetzungen mit einbeziehen
- Bei Anbietermangel eine Alternativregelung für den ländlichen Raum oder bei Überlastung der Pflegedienste in urbanen Gebieten finden.
Begründung
Wir können vielen Pflegenden und Familien eine wirkliche Entlastung ermöglichen. Die Geldsumme ist hilfreich, sofern Sie genutzt werden kann. Eine Zweckgebundenheit erfüllt hier Ihren Sinn, scheitert aber durch nicht durchdachte gesetzliche Vorgaben. Die Kultur der Pflege kann so nachhaltig weiter sichergestellt werden und Angehörige bekommen Hilfestellung für alltägliche Hürden.