Petition richtet sich an:
Petitionsausschuß des Landtags
- Warum diese Petition? Ab April 2012 soll nach Jahrhunderten des freien Zugangs zum Pillnitzer Schlosspark nach dem Willen der sächsischen Staatsregierung, verantwortlich getragen von Prof. Dr. Georg Unland, Staatsminister der Finanzen, und unterstützt von der sächsischen CDU und FDP ein neues Kapitel aufgeschlagen werden.
Ab diesem Zeitpunkt soll der Zugang zum bisher öffentlichen Pillnitzer Schlosspark nur noch mit Eintritt möglich sein. Begründet wird diese Maßnahme mit den Kürzungen im sächsischen Finanzhaushalt.
Mit der Eintrittserhebung geht die komplette Schließung von 5 der bisher 10 freien Zugänge einher. Nur 2 Zugänge sollen in beide Richtungen offen sein und 3 nur als Ausgang benutzbar werden. Damit wird der Siedlungsraum Pillnitz, in dessen zentraler Lage das Schlossareal liegt, zerstört.
Bis 01.01.2013 soll der Staatsbetrieb "Staatliche Schlösser,Burgen und Gärten Sachsen", der dem sächsischen Finanzministerium unterstellt ist, in eine private Rechtsform überführt werden.
Auf Grund des Beschlusses der Staatsregierung vom 02.03.2010 über den weiteren zusätzlichen Stellenabbau bis 2020 werden mit Überführung des Staatsbetriebes "Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen" in eine private Rechtsform alle 223 Stellen abgebaut.
- Was soll erreicht werden? Die Erhebung des Eintritts ist auszusetzen. Ein öffentlicher Park muss öffentlich bleiben, genauso wie öffentliche Straßen und Plätze öffentlich bleiben.
Der Siedlungsraum ist zu erhalten. Alle Zugänge sind in ihrer bisherigen Funktionalität als Ein- und Ausgang zu erhalten.
Von einer Überführung des Staatsbetriebes "Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen" in eine private Rechtsform ist abzusehen.
Begründung
- Eintritt s. Haushaltsplan 2011/2012:
https://www.lindner-dresden.de/fpp/2010-09-02_20pl_haushaltsplan-2011-2012_epl04_5_drs_3194_205_1_1_.pdf
Es gibt kein Defizit, das mit 500.000 EUR angegeben wird.
Mit der Erhebung von Eintritt wird lt. Haushaltsplan ein positives Verwaltungsergebnis in Höhe von 624 TEUR erzielt!
(in der Tabelle (s. S. 150) steht das "Verwaltungsergebnis" unter Pos. I. mit 624 TEUR in 2012)
Wenn kein Eintrittsgeld erhoben werden würde, die Erlöse nicht wie geplant um 566 TEUR steigen, ergibt sich immer noch ein positives Verwaltungsergebnis von 624 - 566 = 58 TEUR!
Was mit den Eintrittserlösen passieren soll, die bei ca. 600.000 Besuchern zu je 2 EUR bei mehr als 1 Mill. EUR liegen dürften, wird damit offenbar. Die Staatsregierung wird sich mit den Zuschüssen noch weiter aus der finanziellen Verantwortung als Eigentümer des Schlossareals zurückziehen.
- Siedlungsraum
Sächsische Verfassung (1. Abschnitt; Art. 10 (1) "Das Land hat ... die Landschaft als Ganzes einschließlich ihrer gewachsenen Siedlungsräume zu schützen."
- Privatisierung Erst 2009 war die Entscheidung des Finanzministeriums mitgeteilt worden, nach umfangreicher Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte die vorhanden Potenziale in der bisherigen Form des Staatsbetriebes umzusetzen und dafür bessere Rahmenbedingungen zu schaffen. Damals wurde folgerichtig ein Ende der Privatisierungsdebatte verkündet.
Die Staatsregierung legt nicht offen, was sich an den Feststellungen inzwischen geändert haben soll und verweigert jegliche Begründungen für ihren Kurswechsel um 180 Grad. Stattdessen wird immer wieder die größere Eigenständigkeit und Flexibilität betont, ohne konkrete Vorteile benennen zu können.
Fazit: Es ist ganz offensichtlich, dass kulturpolitisch relevante Entscheidungen alleinig dem finanzpolitischen Diktat unterstellt werden. Die Staatsregierung streift die Verantwortung für ihre Beschäftigten ebenso ab wie die für die kulturellen Zeugnisse des Freistaates. Die Kosten dieser Politik sollen auf die Bürger abgewälzt werden.
Weitere Informationen unter: https://www.fpp.lindner-dresden.de/