Freiheit im Internet - das Mindestmaß

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
130 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

130 Ondersteunend

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

FREIHEIT im DEUTSCHEN INTERNET ...für 50.000 Pixel, 255 Worte und 30 Sekunden am Stück

ISTSTAND Ein global erreichbares Internetangebot lässt auch hierzulande Leistungsketten brechen und monolithische Organisationen ihre Grenzen verlieren . Verlierer einer im Dickicht von die Ausnahmen regelnden Paragraphen überfrachteten Gesetzgebung, die dann auch noch mit schöner Regelmäßigkeit 30 Jahre dem Alltag hinterher hinkt: Die deutschen Internetnutzer. Gewinner: Rechtsanwälte, Gerichte, Verwerter und Urheber, allesamt beschäftigt auf Kosten desjenigen, der auf diese Art und Weise kriminalisiert nun den Beweis anzutreten hat, dass er diese Rechtsverletzung so nicht begangen hat.

ZIEL Die Urheber, die Werte schaffen, sollen ebenso gewinnen, wie unsere Gesellschaft, die von der neuen Vielfalt und ihrer Schnelligkeit profitiert.

GRUNDSATZ Wer etwas durch Arbeit geschaffen hat, hat darüber die volle Verfügungsgewalt, jedoch nicht bei Geringwertigkeit. Werke sind nach Ablauf dieser ersten Frist nur dann schützenswert, wenn sie für alle einsehbar registriert sind. Das geht heute elektronisch und ist einfach umsetzbar. Zudem ist immer eine gewisse Schöpfungshöhe erforderlich. Dieser Möglichkeit widersprechen derzeit Regelungen, die unterhalb dieser gewissen Schöpfungshöhe ansetzen, wie zum Beispiel das Leistungsschutzrecht am Lichtbild (§ 72 UrhG).

Es gibt in einer volldigitalisierten Welt keinen Grund, Milliarden Fotos auf Facebook und ähnlichen Communities pauschal zu schützen, obwohl nur wenige Aufnahmen besondere Fertigkeiten erfordern oder seltene Dinge zeigen. Dies gilt ebenso für den zweihundertsten Aufguss einer Online-Tagesnachricht, der den Inhalt kaum ändert, sondern nur die Form. Ein Vorgehen, das keinen zusätzlichen Nutzen für die Allgemeinheit stiftet, denn der neue Text ist selbst inhaltlich eine Kopie.

Wir als PetitionsunterzeichnerInnen distanzieren uns vom Referentenentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage - "Siebentes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" mit Stand v. 13. Juni 2012, weil er in Ermangelung deutlicher Abgrenzungen das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie das Recht auf Zitation gegen den Leistungsschutz ausspielt. Während vom Gesetzgeber eine "Fair use"-Klausel erwartet wird, konstruiert er eine Gesetzgebung, die eine Hochkonjunktur der deutschen Abmahnindustrie verspricht, weil sie jeden deutschen Internet-User in sozialen Netzwerken noch stärker als bisher der Abmahnungsgefahr aussetzt. Es ist schön, wenn die Rechtsprechung (Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 69/08 – Vorschaubilder) durch den BGH Google von solchen Einschränkungen prinzipiell freispricht. Soziale Netzwerke sind manuell gefütterte Datenbanken und dienen dem freien Austausch zur Meinungsbildung. Von daher: Fair-use - gleiches Recht bedingungslos für ALLE.

FORDERUNG Auf dem Weg der Umsetzung setzt diese Petition einen Meilenstein: Die öffentliche Beratung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über ein Zitationsrecht, dass im Internet die straffreie und unkommerzielle Verwendung in sozialen Netzwerken für alle garantiert von

    • Grafiken in der Größe von maximal 50.000 Pixeln;
    • zusammenhängenden Textpassagen von bis zu 255 Worten und
    • O-Tönen und Videomaterial von bis zu 30 Sekunden am Stück.

Reden

"Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und trotzdem zu hoffen, dass sich etwas ändert!" Albert Einstein

Ein solcher Wahnsinn ist es, im Internet über 20 Jahre lang künstlerisch wertvolle digitale Werke weiterhin mit urheberrechtlichen Vermarktungsmodellen aus analogen Zeiten schützen zu wollen.

Wundern wir uns jetzt also eine Generation danach noch, wenn das, was real ist, sich von dem löst, was in den Gesetzen steht?

Einfache und neue Finanzierungsmodelle im Netz sind gefragt! Aber bevor deutsche Teams die entwickelt haben, hat man in der Regel schon mehrere Abmahnungen eingefangen und stampft das Ganze folglich wieder ein. Oder glaubt jemand im Ernst daran, dass man Portale wie YouTube in Deutschland hätte entwickeln können?

Dem Rest der Welt ist die Situation bestens bekannt: In Deutschland kann man mit dem dort geltenden Urheberrecht richtig Geld verdienen. Es entsteht eine Abmahnindustrie. Von Fair-use keine Spur - auf beiden Seiten. Die langfristig zu erwartende Ernte: Der totale Stillstand im deutschen Internet - auch ohne ACTA und dergleichen.

Auf unserer Seite zeigen wir Grafiken und Beispiele, welche einfachen Sachverhalte bereits zur Rechtsfalle "Abmahnung" führen können.

Die Forderung nach einem adäquaten Mindestmaß an Rechtssicherheit durch freie Zitation zur Nutzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ist eine längst überfällige Entscheidung.

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Nieuws

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Die Problematik, die wir jetzt schon beim Schutz der Lichtbilder haben, wird zusätzlich auf den Texte wie Zeitungsvorspänne und kurze Einleitungstexte übertragen, statt bedingungslos in sozialen Netzwerken ein allgemeines Mindestmaß für alle zu genehmigen.

Ohne Internet und seine vielen Schreiber wären Karl-Theodor zu Guttenberg und Christian Wulff sicherlich noch im Amt. Das spart den Ehrensold, Pensionen, Zapfenstreich...

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