Region: Albstadt
Culture

Friedhofkapelle Ebingen

Petitioner not public
Petition is addressed to
Stadt Albstadt Gemeinderat

389 signatures

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  1. Launched 2020
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Petition is addressed to: Stadt Albstadt Gemeinderat

Es ist eine schnelle Instandsetzung des historischen Kulturdenkmals Friedhofkapelle Ebingen erforderlich!

Reason

Aktuell ist die Friedhofkapelle vom Verfall bedroht.

Die Renovierung zum Erhalt des für Albstadt wichtigen historischen Bauwerkes ist dringend geboten.

Ein achteckiger Kuppelbau des späten Historismus. Erbaut 1898/99 durch die Evangelische Kirchengemeinde Ebingen nach dem Entwurf des Ebinger Stadtbaumeisters Münzenmaier und Plänen der Stuttgarter Architekten Professor Richard Böklen und C. Feil in der Tradition frühchristlicher Grabes-und Taufkirchen.

Bis 1981 Aussegnungshalle des Ebinger Friedhofes. 1990 vom Abbruch bedroht, damals gerettet durch eine Bürgerinitiative. Kuppel mit Fenstern und Fußboden der Kapelle wurden rekonstruiert und in den Ursprungszustand versetzt und als Andachtsraum ausgestaltet. 1998 Aufnahme in die Liste der Kulturdenkmale. Seit 2001 ist die Stadt Albstadt Eigentümerin.

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Petition details

Petition started: 11/24/2020
Petition ends: 02/23/2021
Region: Albstadt
Topic: Culture

News

Ich vermisse den Aspekt der späteren Nutzung der renovierten Friedhofskapelle. 1,1 Millionen in ein Bauwerk zu stecken, dass dann leer steht, geht in meinen Augen nicht. Konzerte, Lesungen, Trauerfeiern für kleinere Gruppe, Friedhofs-Trauercafe (wie seit ca. einem Jahr in Hechingen auf dem Heiligkreuz-Friedhof) bieten sich an. Dazu las ich bisher in der Zeitung leider nichts. Nur fordern ist mir zu wenig. Michael Ziegler

jedem Befürworter muss klar sein, daß für die eingesetzten Gelder, andere Dinge zurückstehen müssen. Kindergärten, Schulen etc. Der Bau ist imposant und prägend, aber Nutzen? Die evangelische Kirchengemeinde als ursprüngl. Eigentümer gab die Nutzung auf und wollte abreißen. Die Geschichte wiederholt sich: - Arbeitskreis gründet sich, "saniert oder kosmetisiert" - findet keine dauerhafte Nutzung - Die grundsätzlichen Konstruktionsfehler können nicht behoben werden. 25 Jahre später hat der jetzige Eigentümer ( Stadt Albstadt) die selben Probleme.

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