Petition richtet sich an:
Bundesministerium für Verkehr
Die Bundesrepublik Deutschland soll einen Sonderführerschein für Einsatzfahrzeuge jeglicher Art schaffen. Diese Sonderführerschein kann von Rettungsdiensten erworben werden, der einen gültigen Führerschein der Klasse A, B oder C seit mind. 5 Jahren besitzt und keine Eintragungen im Zentralregister hat. Der Sonderführerschein berechtigt zum führen von Einsatzfahrzeugen im Hilfseinsatz, auch mit Sonderrechten, für Fahrzeuge bis 40to zulässigem Gesamtgewicht. Für den Erwerb des Sonderführerschein ist eine Einweisung in das jeweilige Fahrzeug notwendig. Ebenso sind 3 praktische Fahrstunden notwendig. Die Kosten für diese Fahrstunden übernimmt der Steuerzahler.
Begründung
Durch die Veränderungen im Straßenverkehrsrecht gibt es immer weniger junge Bürger, die die entsprechenden Führerscheine für das führen schwerer Fahrzeuge besitzen. http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/freiwillige-feuerwehren-fahrermangel-bereitet-sorgen-a-1241104.html
Im Rettungseinsatz kann dies Menschenleben kosten, von den entstehenden Kosten durch verzögerte Löscharbeiten ganz zu schweigen. Der Schutz der Bürger ist eine Gesamtaufgabe aller Bürger. Jeder kann in eine Notlage kommen und ist verpflichtet zu helfen, wenn er eine Notlage bemerkt. Hat ein Bürger einen gültigen Führerschein und sich in 5 Jahren nichts zuschulden kommen lassen, so ist davon ausszugehen, daß diese Person ein Fahrzeug mit Sachverstand und Vorsicht führt. Bevor wir auf freiwillige Feuerwehren oder Rettungsdienste verzichten müssen, sollten wir eine Möglichkeit schaffen, daß die Rettungsdienste ihre Fahrzeuge zum Einsatz bewegen können. Daher würde dieser Sonderführerschein auch ausschließlich für Einsatzfahrten und Fahrten vom Einsatz zurück gelten.