Petice je adresována:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Artikel 6 Absatz 3b der Richtlinie 2006/126/EG den Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 soll in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Bundestag möge daher beschliessen, daß mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse B unter bestimmten Voraussetzungen die Klasse A1 automatisch beinhaltet ist. Voraussetzung soll sein, daß die Probezeit der Klasse B bestanden ist und die endgültige Volljährigkeit erreicht ist (Vollendung des 21. Lebensjahres.
Odůvodnění
Wer vor dem 1.4.1980 die Fahrerlaubnis Klasse 3 erworben hat, dem kommt diese Regelung bereits heute zuteil. Wer vor 1954 den Führerschein gemacht hat, der darf sogar noch leistungsstärkere, größere Zweiräder im Verkehr bewegen, obwohl er die Fähigkeit dazu nie unter Beweris stellen hat müssen.
Der Verkehr würde durch souveräner im Überland- und Stadtverkehr fahrende Zweiräder wesentlich weniger behindert, moderne Fahrzeuge ermöglichen zudem sicherlich immense Co2- und Kostenersparnisse gegenüber den sich oft im Einsatz befindlichen Zweitwagen. Familien könnten kostengünstig wesentlich mehr Mobilität erhalten, was durch mehr Flexibilität im Alltag letztendlich auch zu einer höheren Beschäftigungsquote und dadurch zu einer erhöhten Wirtschaftsleistung führen kann.
Das Risiko, gerade jungen Menschen mit dieser Regelung ohne Fahrpraxis auf zwei Rädern zu viel zuzutrauen, halte ich für einerseits minimierbar (durch beispielsweise die bestandene Probezeit), andererseits auch für vertretbar. Immerhin traut man Klasse-B-Inhabern grundsätzlich und ohne weiteren Befähigungsnachweis das Führen von Traktoren mit 2 Anhängern oder auch das Bewegen von Sportwagen ohne Weiteres zu.
Weiterhin ist es natürlich eine Frage des Respektes gegenüber dem europäischen Parlament, deren Richtline in nationales Recht umzusetzen.