7 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefordert. Der Führerschein soll bei illegalem Besitz von Cannabis nur dann entzogen werden, wenn bei einem Drogentest der Grenzwet von THC im Blut überschritten wurde
Begründung
Wird das Abbauprodukt von THC, dem Wirkstoff der Cannabispflanze, bei einem Drogentest nachgewiesen, wird der betroffenen Person im Regelfall der Führerschein entzogen, auch dann, wenn kein THC mehr im Blut vorhanden ist. Begründet wird dies mit dem Zweifel an den Kompetenzen zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Ein Mensch, der nach dem Konsum von Cannabis so lange mit dem Autofahren wartet, bis er sichergehen kann, dass das THC vollständig abgebaut ist, handelt jedoch aus logischer Sicht vernünftig. Demnach ist es in meinen Augen fragwürdig, ob allein der Besitz eines psychoaktiven Stoffes einen Führerscheinentzug rechtfertigt. Dass der Fahrer bis zum vollständigen Abbau des Wirkstoffs THC gewartet hat, bevor er wieder Auto fährt, zeugt doch von Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich der Sicherheit im Straßenverkehr, da er auf Fahren unter Drogeneinfluss verzichtet. Daher sollte der alleinige Nachweis des Abbauprodukts von THC im Blut nicht für den Entzug der Fahrerlaubnis genügen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
29.11.2016
Petition endet:
17.01.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-18-12-9211-038173 Führerscheinwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefordert. Der
Führerschein soll bei illegalem Besitz von Cannabis nur dann entzogen werden, wenn
bei einem Drogentest der Grenzwert von THC im Blut überschritten wurde.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 40 Mitzeichnungen und 41 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
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Debatte
Noch kein CONTRA Argument.