Führerscheinwesen - Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

7 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

7 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefordert. Der Führerschein soll bei illegalem Besitz von Cannabis nur dann entzogen werden, wenn bei einem Drogentest der Grenzwet von THC im Blut überschritten wurde

Begründung

Wird das Abbauprodukt von THC, dem Wirkstoff der Cannabispflanze, bei einem Drogentest nachgewiesen, wird der betroffenen Person im Regelfall der Führerschein entzogen, auch dann, wenn kein THC mehr im Blut vorhanden ist. Begründet wird dies mit dem Zweifel an den Kompetenzen zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Ein Mensch, der nach dem Konsum von Cannabis so lange mit dem Autofahren wartet, bis er sichergehen kann, dass das THC vollständig abgebaut ist, handelt jedoch aus logischer Sicht vernünftig. Demnach ist es in meinen Augen fragwürdig, ob allein der Besitz eines psychoaktiven Stoffes einen Führerscheinentzug rechtfertigt. Dass der Fahrer bis zum vollständigen Abbau des Wirkstoffs THC gewartet hat, bevor er wieder Auto fährt, zeugt doch von Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich der Sicherheit im Straßenverkehr, da er auf Fahren unter Drogeneinfluss verzichtet. Daher sollte der alleinige Nachweis des Abbauprodukts von THC im Blut nicht für den Entzug der Fahrerlaubnis genügen.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 28.11.2016
Sammlung endet: 17.01.2017
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9211-038173 Führerscheinwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gefordert. Der
    Führerschein soll bei illegalem Besitz von Cannabis nur dann entzogen werden, wenn
    bei einem Drogentest der Grenzwert von THC im Blut überschritten wurde.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 40 Mitzeichnungen und 41 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass derzeit der
    Führerschein im Regelfall entzogen werde, wenn bei einem Drogentest das
    Abbauprodukt von Tetrahydrocannabinol (THC) nachgewiesen werde. Dies sei auch
    dann der Fall, wenn THC selbst nicht mehr im Blut vorhanden sei. Begründet werde
    dies damit, dass Zweifel an der Kompetenz zum Führen eines Kraftfahrzeuges
    bestünden. Warte allerdings ein Mensch nach dem Cannabiskonsum so lange mit dem
    Autofahren, bis das THC sicher abgebaut sei, handele er vernünftig, da er auf das
    Fahren unter Drogeneinfluss verzichte. Deshalb sei es fragwürdig, dass allein der
    Besitz eines psychoaktiven Stoffes den Führerscheinentzug rechtfertigen könne.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass bereits nach derzeitiger Rechtslage der
    Nachweis des Wirkstoffes THC im Blutserum für den Entzug der Fahrerlaubnis nicht
    ausreicht. Nur auf Grundlage der Feststellung der Konzentration von THC im
    Blutserum kann beurteilt werden, ob von fehlender Trennung zwischen
    Cannabiskonsum und Fahren auszugehen ist. Nach der Empfehlung der
    Grenzwertkommission ist erst ab 3,0 ng THC pro ml Blutserum (inklusive Messfehler)
    von fehlendem Trennvermögen oder fehlender Trennbereitschaft oder von
    regelmäßigem Konsum auszugehen. Diese Gründe rechtfertigen den dauerhaften
    Entzug der Fahrerlaubnis. Der Nachweis allein der Abbauprodukte von THC ist damit
    schon nach der jetzigen Rechtslage kein ausreichender Indikator dafür, dass die
    Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

    Der Ausschuss hält jedoch fest, dass augrund der grundgesetzlichen
    Kompetenzverteilung die konkrete Anwendung und der Vollzug der Gesetze den
    Ländern obliegen. Darum kann hier keine Aussage über die Anwendungspraxis der
    Länder gegeben werden. Dies betrifft insbesondere die Höhe des Grenzwertes, der
    auch von den Verwaltungsgerichten unterschiedlich eingeschätzt wird.

    Vor diesem Hintergrund sieht der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
    parlamentarischen Handlungsbedarf. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung (PDF)

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