Führerscheinwesen - Fahrerlaubnisanerkennung für Inhaber ausländischer Führerscheine

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, dass für alle Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, der Führerschein unter Anordnung einer 2 Jährigen Probezeit anerkannt wird.

Begründung

Für Besucher der Bundesrepublik gilt, dass Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnnis für den Zeitraum ihres begrenzten Aufenthaltes im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen dürfen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben.Mit Wohnsitzbegründung im Bundesgebiet:Begründet der Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, richtet sich seine weitere Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Führerscheine aus EU- oder EWR-Mitgliedsstaaten werden in Deutschland unbeschränkt anerkannt und brauchen, auch bei Wohnsitzbegründung in Deutschland, nicht umgeschrieben werden.Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge zu führen noch sechs Monate. Für Menschen, die neu in Deutschland sind und die deutsche Sprache nicht sprechen und nur auf Reisen sind oder für eine begrenzte Zeit, dürfen ohne Probleme herum fahren. Aber Menschen, die für immer in Deutschland bleiben möchte und die in den 6 Moaten der Erlaubnis des Fahrens alle Straßen lernen und sicher im Verkehr sind, denen wird nach 6 Monaten die Fahrerlaubnis entzogen. Nehmen wir uns einen Beispiel an unseren Nachbarn Belgien, da können alle Menschen aller Länder den Führerschein bei Wohnsitz anerkennen lassen. Wenn Führerschein neu, dann bitte die theoretische Prüfung mit Möglichkeit aller Sprachen der Welt und nicht nur (:Deutsch, Englisch , Türkisch, Russisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Spanisch und Griechisch.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-9211-038567 Führerscheinwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass allen Inhabern einer ausländischen Fahrerlaubnis,
    die ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründen, der Führerschein nach
    einer zweijährigen Probezeit anerkannt wird.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 17 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens... weiter

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