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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition soll erreicht werrden, dass die Fahrerlaubnisklassen D1 und D zum Führen von Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und sonstigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben berechtigt, wenn der Transport vorwiegend dem Personentransport dient.
Perustelut
Aktuell sieht das Gesetz vor, dass Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und sonstigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, welche dass zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten und 7,5 Tonnen unterschreiten ausschließlich mit der Fahrerlaubnisklasse C1/C geführt werden dürfen, wenn die zugelassene Personenzahl im Fahrzeug 9 Personen nicht überschreitet. Insbesondere bei Fahrzeugen, die den vorwiegenden Zweck in der Personenbeförderung haben (MTW, RTW, KTW, KTW-B) ist hierbei eine Benachteiligung von Fahrerlaubnisinhabern der Fahrerlaubnisklasse D1 / D festzustellen. Aus diesem Grund ist es anzustreben, dass oben genannte Fahrzeugtypen sowohl mit einer Fahrerlaubnisklasse C1/C, als auch (aufgrund des vorwiegenden Zweckes der Personenbeförderung) mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D1/D bewegt werden dürfen.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
11.06.2017
Vetoomus päättyy:
27.07.2017
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 24.7.2020
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan