Führerscheinwesen - Führen von Fahrzeugen der Feuerwehr und anderer Sicherheitsorgane mit Fahrerlaubnis Klasse D1 und D

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Unterstützende 25 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

25 Unterstützende 25 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll erreicht werrden, dass die Fahrerlaubnisklassen D1 und D zum Führen von Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und sonstigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben berechtigt, wenn der Transport vorwiegend dem Personentransport dient.

Begründung

Aktuell sieht das Gesetz vor, dass Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und sonstigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, welche dass zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten und 7,5 Tonnen unterschreiten ausschließlich mit der Fahrerlaubnisklasse C1/C geführt werden dürfen, wenn die zugelassene Personenzahl im Fahrzeug 9 Personen nicht überschreitet. Insbesondere bei Fahrzeugen, die den vorwiegenden Zweck in der Personenbeförderung haben (MTW, RTW, KTW, KTW-B) ist hierbei eine Benachteiligung von Fahrerlaubnisinhabern der Fahrerlaubnisklasse D1 / D festzustellen. Aus diesem Grund ist es anzustreben, dass oben genannte Fahrzeugtypen sowohl mit einer Fahrerlaubnisklasse C1/C, als auch (aufgrund des vorwiegenden Zweckes der Personenbeförderung) mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D1/D bewegt werden dürfen.

Link zur Petition

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