Bölge : Almanya

Führerscheinwesen - Führen von Fahrzeugen der Feuerwehr und anderer Sicherheitsorgane mit Fahrerlaubnis Klasse D1 und D

Dilekçe halka açık değil
Dilekçe yönlendirildi
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
25 Destekleyici 25 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

25 Destekleyici 25 İçinde Almanya

Dilekçe süreci tamamlandı

  1. Başladı 2017
  2. Koleksiyon tamamlandı
  3. Gönderilen
  4. Diyalog
  5. Tamamlanmış

Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition soll erreicht werrden, dass die Fahrerlaubnisklassen D1 und D zum Führen von Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und sonstigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben berechtigt, wenn der Transport vorwiegend dem Personentransport dient.

Gerekçe

Aktuell sieht das Gesetz vor, dass Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, des Katastrophenschutzes und sonstigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, welche dass zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten und 7,5 Tonnen unterschreiten ausschließlich mit der Fahrerlaubnisklasse C1/C geführt werden dürfen, wenn die zugelassene Personenzahl im Fahrzeug 9 Personen nicht überschreitet. Insbesondere bei Fahrzeugen, die den vorwiegenden Zweck in der Personenbeförderung haben (MTW, RTW, KTW, KTW-B) ist hierbei eine Benachteiligung von Fahrerlaubnisinhabern der Fahrerlaubnisklasse D1 / D festzustellen. Aus diesem Grund ist es anzustreben, dass oben genannte Fahrzeugtypen sowohl mit einer Fahrerlaubnisklasse C1/C, als auch (aufgrund des vorwiegenden Zweckes der Personenbeförderung) mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D1/D bewegt werden dürfen.

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