Region: Bayern

Für Chancengleichheit - Kein verbindliches Übertrittszeugnis im Coronajahr 2021!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Kultusministerium, Petitionsausschuss des bayrischen Landtags

2.471 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

2.471 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 12.11.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Kultusministerium, Petitionsausschuss des bayrischen Landtags

Wir fordern: Kein Grundschulabitur im Corona-Jahr!
Liebe Kinder,
Auch ihr dürft unterschreiben! 
Wir bitten hier die Regierung, dass sie dieses Jahr nicht die Noten entscheiden lassen, in welche weiterführende Schule ein 4. Klässler kommt. Wir halten es für ungerecht, dass ihr gerade alle unterschiedliche Bedingungen habt: Manche Eltern arbeiten, einige sprechen kein Deutsch, andere haben keine Computer usw. - dieses Corona-Jahr ist einfach neu und anstrengend für uns alle. Wir bitten deshalb die Regierung darum, dass dieses Jahr eure Lehrer*innen eure Eltern beraten sollen und ihr dann als Familie entscheidet, welche Schule für euch die beste ist. Wenn ihr unser Anliegen gut findet, unterschreibt, denn eure Stimme zählt auch!

Begründung

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Dr. Söder,
sehr geehrter Herr Kultusminister Prof. Dr. Piazolo,
wir bitten Sie, Corona-bedingt dieses Schuljahr die Verbindlichkeit des Übertrittszeugnisses aufzuheben und durch eine kompetente Beratung mit einer nicht bindenden Empfehlung der Grundschule zu ersetzen. 
Die Kinder wurden bereits temporär im Homeschooling unterrichtet. Die Qualität des Homeschooling variiert je nach Fähigkeiten der Lehrkraft und auch nach den Möglichkeiten der Schule und führt somit unwillkürlich zu Ungerechtigkeiten. Selbst die beste Form des Homeschoolings ersetzt zudem für Grundschüler in keinster Weise die Präsenz einer lehrenden Person.
Außerdem gibt es durch die unterschiedlichsten häuslichen Bedingungen für das „Lernen zuhause“ (Berufstätigkeit der Eltern, fehlende Deutschkenntnisse der Eltern, fehlende Endgeräte, fehlende räumliche Gegebenheiten etc.) aktuell eine sehr hohe Bildungsungerechtigkeit.
Die Reduktion der Anzahl der Proben von 22 auf 14 vermindert dabei die ohnehin fragwürdige Aussagekraft der Noten bezüglich der Schullaufbahnbefähigung noch mehr als bisher. Denn auch ein guter und befähigter Schüler kann mal eine schlechte Note schreiben, weil er z.B. schlecht geschlafen hat oder ein Krankheitsfall die Familie belastet und diese fällt dann noch mehr ins Gewicht. Die für die kurze Präsenz-Zeitspanne verhältnismäßig hohe und starre Anzahl der Proben setzt die Kinder und Familien in dieser schwierigen Situation unter noch mehr psychischen Druck. Wir finden: das muss nicht sein!
Zum Zeitpunkt des Starts der Petition (13.01.2021) wurden gerade drei weitere Wochen Distanzuntericht beschlossen und eine ansteckendere Variante des Corona-Virus aus England verheißt eine Verschlechterung der Pandemiesituation. Ein weiterer Lockdown -oder auch nur eine Quarantäne einer Klasse- würden erneut zum Nachjustieren der Übertrittsvorgaben führen müssen -oder aufgrund der variierenden Präsenz-Unterrichtswochen zu mehr Chancenungleichheit führen. Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Britta Ernst (SPD) sagte dem Spiegel am 8.1.2021: »In der Pandemie können wir leider überhaupt keine Planungssicherheit geben. […] Alle Versprechen in diese Richtung sind unseriös.« Wenn der Staat hier nachweislich nicht zuverlässig planen kann, ist unseren Kindern nicht abzuverlangen, nach den alten Regeln zu funktionieren. 
Wir fordern Sie auf, den Übertritt nach dem Notenschnitt schnellstmöglich auszusetzen und durch die kompetente Beratung der Lehrkraft mit einer nicht verbindlichen Empfehlung der Grundschule zu ersetzen. Nach vier Jahren in der Grundschule sind wir überzeugt, dass die Lehrer*innen und auch wir Eltern die Fähigkeiten des Kindes besser einschätzen können, als Noten unter Corona-Bedingungen. Die richtige Schulart ist jene, in denen das Kind den Leistungsanforderungen Stand halten kann. Das kann sowohl das Gymnasium, als auch Real- oder Mittelschule, eine pädagogisch adäquatere Schule sein - oder auch die Möglichkeit das Jahr in der Grundschule zu wiederholen. 
Das Kultusministerium und viele Schulen können unserer Kinder dieses Jahr wenig begleiten. Einen Großteil der Bildungsvermittlung müssen dieses Jahr unbestritten die Familien selbst für die Schulen bewältigen. Der Staat kann nachweislich dieses Jahr die Bildungsstandards und die gesetzlich verankerte Chancengleichheit nicht gewährleisten und darf somit auch am gängigen Übertrittsverfahren nicht festhalten. 
Dr. Ruth Zeifert, Sonja Danner & andere
Anmerkung: Dürfen Nicht-Volljährige unterschreiben?
• Das Petitionsrecht im Grundgesetz (Art. 17) schließt alle in Deutschland lebenden, also auch Minderjährige, mit ein.
• Vorausgesetzt werden sollte, dass Nicht-Volljährige den Inhalt einer Petition verstehen können und aus eigenem Entschluss heraus ihre Willensbekundung abgeben.
• Bis zu 5 Menschen aus einem Haushalt können mit einer Mailadresse unterzeichnen!
#Übertritt, #Übertrittszeugnis, #Bayern, #Piazolo, #Söder, #Bildung, #Grundschule, #Mittelschule, #Realschule, #Gymnasium, #Chancengleichheit

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.01.2021
Sammlung endet: 15.11.2021
Region: Bayern
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team
  • Corona-Pandemie; Übertritts- und Prüfungsbedingungen an den Grund- und Mittelschulen
    Petition vom 10.11.2021

    Sehr geehrte Frau Dr. Zeifert,

    hiermit teilen wir mit, dass Ihre Petition am Donnerstag, 27.01.2022 zur Behandlung im Ausschuss für Bildung und Kultus vorgesehen ist. Die Beratung Ihres Anliegens ist in öffentlicher Sitzung geplant.

    Sie können die Ausschusssitzung über einen Livestream auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Landtags unter https://www.youtube.com/user/BayernLandtag mitverfolgen. Es erfolgt keine Aufzeichnung, die nach der Sitzung noch abrufbar ist.

    Falls Sie mit einer Übertragung Ihres Petitionsverfahrens per Livestream nicht einverstanden sind, geben Sie uns bitte bis spätestens 12 Uhr am Vortag der Sitzung Bescheid (per E-Mail: petitionen@bayern.landtag.de oder telefonisch unter +49 (89) 41262763). In diesem Fall würde eine nichtöffentliche Behandlung ohne Livestream-Übertragung erfolgen.

    Über die aktuellen Regelungen für einen Zutritt zum Landtagsgebäude können Sie sich unter https://www.bayern.landtag.de/besuch-im-landtag/einzelbesucher/ informieren.

    Falls Sie persönlich in der Sitzung als Zuhörerin bzw. Zuhörer anwesend sein möchten, geben Sie uns bitte ebenfalls bis 12 Uhr am Vortag der Sitzung Bescheid (vgl. Kontaktdaten oben). Aufgrund der begrenzten Platzkapazitäten ist eine Teilnahme an der Sitzung derzeit mit höchstens einer Begleitperson möglich. Zudem kann eine Anwesenheit im Sitzungssaal vor Aufruf Ihrer Petition nicht sichergestellt werden.

    Bringen Sie für die Einlasskontrolle an der Pforte bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis sowie dieses Einladungsschreiben mit und melden Sie sich vor dem Sitzungssaal bei der Offiziantin bzw. dem Offizianten an.

    Zum Ablauf der Sitzung möchten wir Ihnen noch folgende Hinweise geben:
    Die Sitzung beginnt um 09:15 Uhr. Der Ausschuss tagt im Maximilianeum, Saal 2. Die genaue Uhrzeit für den Aufruf Ihrer Petition können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt. Mit der Behandlung Ihrer Petition ist nicht vor 10:15 Uhr zu rechnen.

    Mit der Berichterstattung im Ausschuss wurden die Abgeordneten Frau Dr. Simone Strohmayr und Herr Dr. Ludwig Spaenle betraut. Die Abgeordneten haben die Petition bereits vor der Sitzung geprüft. Die Berichterstattung im Ausschuss beschränkt sich deshalb in aller Regel auf eine kurze Zusammenfassung.

    Das Beratungsergebnis werden wir Ihnen schriftlich mitteilen.

    Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung Ihrer Petition auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Brigitta Junker

    Unterschrift Junker siehe Anlage
    Brigitta Junker
    Referat P II Ausschüsse, Kommissionen
    Leiterin des Büros des Ausschusses für Bildung und Kultus

    Bayerischer Landtag
    Landtagsamt
    Maximilianeum | Max-Planck-Straße 1 | 81675 München
    Postanschrift: Bayerischer Landtag | 81627 München
    Telefon +49 89 4126-2363 | Fax +49 89 4126-1768
    petitionen@bayern.landtag.de
    www.bayern.landtag.de
  • Heute wurde die Petition offiziell eingereicht.

Als ehmaliger mathelehrer finde ich zu früh ein kind im 4 klasse zu beurteilen. Das schulsystem muss so geändert werden dass alle Schüler bis zu 7oder 8 Jahr Schule. Dann folgt die Orientierung.

Noch kein CONTRA Argument.

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