Kultur

Für die faire Verteilung des Rundfunk-Beitrages (RB) an alle Kulturschaffende.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
48 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

48 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Wir fordern die Bundesregierung und die Länderparlamente auf, ein Gesetz zu verabschieden, dass die Verteilung der RB-Einnahmen via Staatvertrag neu und fairer regelt, sprich verteilt. Z.B. könnten 50 Prozent des RB-Beitrages auf Theater/Kinos/Verlage/Bildungseinrichtugen/Künstler/etc. verteilt werden, die so ihre hervoragende Arbeit langfristig garantieren können. Mit der zweiten Häfte wird die exzellente Infrastrukur der ÖRA auf sinnvolle Weise gefördert und optimiert.

Begründung

Zentrale Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRA) ist die Bereitstellung von Inhalten zur politischen und kulturellen Bildung. Desweiteren obliegt den ÖR-Anstalten die Versorgung der Bevölkerung mit Unterhaltung und wertneutralen Informationsangeboten zu Politik und Gesellschaft. Zur Durchführung dieser Arbeit wird ein ungewöhnlich hoher Rundfunkbeitrag(RB) zwangsweise von jedem Haushalt der BRD, unabhängig vom finanziellen Status der Bewohner, erhoben. Die oben genannten Aufgaben werden aber auch von anderen Anbietern, wie Theatern, Kinos, Musikbühnen, Verlagen, Filmschaffende, Künstlern, Bildungsträgern, etc. z.T. ausschliesslich mit eigenem finanziellen Risiko in vorzüglicherweise erbracht. Dafür erhalten viele dieser Anbieter keinerlei Unterstützung vom Staat. Schlimmer noch: diese höchst angagierten Medien- und Kulturanbieter haben es mit den Einführung des zwangsweisen Beitrages der RB im Jahre 2013 zunehmend schwerer, ihre Angebote in sinnvoller Weise bereitzustellen, da ein Teil der Nutzer, vor allem KünstlerInnen und KulturindividualistenInnen mit geringen Einkommen weggebrochen sind.(Der RB-Beitrag entspricht ca. 2 Theaterkarten pro Monat) Dies betrifft zwar in erster Linie die nicht subventionierten Projekte, aber darüberhinaus letztlich auch jene Institutionen, die unter den schleichenden Kürzungen im Kultursektor zu leiden haben. Auf der anderen Seite sprudeln die Quellen für den marktbeherrschenden Mitanbieter(ÖRA) in unerhörter Weise, ohne dass diese sich einem Qualitätsmangement unterziehen müssen. Während die freien Kulturanbieter sich dem Wettbewerb um die Gunst des Publikum stellen, gehen die ÖRA ohne jedes Risiko ins Rennen. kartellrechtlich erzeugt diese Praxis zumindest Diskussionsbedarf.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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