Petition richtet sich an:
Politisch verantwortlich ist das Innenministerium(Fr.Fehser) Rechtlich verantwortlich sind Polizei/Justiz/Gerichte.
Im Waffenrecht gibt es keine Verjährung. Wenn Sie vor 43 Jahren einen Fehler gemacht haben (bußgeldbewährt), dann ist der Vorgang nicht verjährt. Die Verjährung beginnt erst nach der Entdeckung durch die Behörde. Im Strafrecht wäre selbst Totschlag - nach 43 Jahren verjährt. Das möchte ich ändern. Ebenso rückwirkende Verschärfungen.
Begründung
Die Meisten von uns wissen nicht, dass es keine Verjährung und damit keine Rechtssicherheit gibt. Das bedeutet, dass bei so einem Fehler (Bußgeld nicht Vorstrafe) DIE ZUVERLÄSSIGKEIT (im Sinne des Waffengesetzes) DES SCHÜTZEN/SCHÜTZIN RÜCKWIRKEND ENTFÄLLT. Das muss geändert werden. Behördenmitarbeiter, die das Waffenrecht falsch anwenden - müssen zur Verantwortung gezogen werden. Z. B. darf es nicht sein, dass Personen die wegen Wildern's vorbestraft sind - sich Jagdwaffen und Schalldämpfer ausleihen können.