Alueella: Saksa
Opetus

Für eine Beitragsgrenze der studentischen Krankenversicherung

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Bundestags
87 Tukeva 86 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

87 Tukeva 86 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2019
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 8.7.2020
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Durch die Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes auf 853 Euro erhöhte sich auch der am Förderhöchstsatz orientierte Beitrag für die studentischen Krankenversicherung. Statt um die 90 Euro im Monat (je nach Krankenkasse unterschiedlich), müssen Studierende nun mehr als 100 Euro monatlich für ihre Absicherung zahlen- unabhängig davon, ob sie BAföG erhalten oder nicht. Für 2020 ist bereits die nächste Erhöhung beschlossen und unzählige Studenten sorgen sich um die steigenden Versicherungskosten bei gleichbleibenden Nebenjobverdiensten. Eine Beitragsgrenze schafft Sicherheit und Planbarkeit für den weiteren Studienverlauf. Auch andere Lösungen, wie die Unterscheidung zwischen BAföG-Empfänger/-innen und nicht BAföG-Empfänger/-innen ist denkbar.

Perustelut

Die Zeit des Studiums ist für die meisten Studenten von Verzicht und Sparsamkeit geprägt. Insbesondere die Studierenden, die von ihren Eltern wenig oder überhaupt nicht unterstützt werden können und nichtsdestotrotz kein BAföG erhalten, finanzieren sich ihr Vollzeitstudium durch diverse Nebenjobs. Ggf. sowieso bestehende Existenzängste und Überlastung durch das Studium und Job werden durch die steigenden Beiträge maximiert. Der Groll gegenüber dieser Förderungspolitik und teilweise auch ungerechterweise gegenüber BAföG Empfängern nimmt damit deutlich zu. Es wäre wünschenswert, die Steine, die Studierenden in den Weg gelegt werden, zu minimieren und das Studium wieder zu dem zu machen, was es eigentlich sein soll: mit die schönste und lehrreichste Zeit des Lebens.

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Uutiset

  • Liebe Unterstützende,

    der Petitionsausschuss hat über das Anliegen der Petition beraten und das Petitionsverfahren ist abgeschlossen. Die Stellungnahme der Petitionsausschusses finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition Team

  • Rückmeldung des Ausschusses

    ajankohtana 23.9.2020

    Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen 2-19-15-8272-036071 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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Arbeitslose, die kein ALG2 bekommen, sondern von ihrem Partner oder von Ersparnissen leben müssen, zahlen 170 Euro an KV-Beitrag. Auch wenn ein Paar nicht verheiratet ist, muss der Partner mit Job nicht nur den gesamten Lebensunterhalt, sondern auch diese 170 Euro KV für den arbeitslosen Partner zahlen. Auch Kleinselbständige zahlen als Minimum 170 Euro. Angesichts dessen finde ich es schon dummdreist, wenn Studierenden ihre massive Privilegierung immer noch nicht reicht.

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