Regione: Vokietija
Peticijos Für eine bessere Kennzeichnung von Aspartam in Lebensmittel vaizdas
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Für eine bessere Kennzeichnung von Aspartam in Lebensmittel

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Deutscher BundestagPetitionsausschuss
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  1. Pradėta 2013
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Aspartam ist ein synthetisch hergestellter Süßstoff. Der Süßstoff leitet sich von den beiden α-Aminosäuren L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin ab, die miteinander zu einem Dipeptid verknüpft sind. Als Lebensmittelzusatzstoff wird es als E 951 deklariert, die erlaubte Tagesdosis beträgt in der Europäischen Union 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Aspartam ist ein weit verbreiteter Inhaltsstoff in vielen Produkten wie etwa Softdrinks, Süßwaren, Backwaren und Milchprodukten. Aspartam darf von Menschen mit der angeborenen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie nicht konsumiert werden. Eine Studie aus dem Jahre 2004 berechnete für Deutschland eine Häufigkeit der Krankheit von etwa 1:8000, das heißt durchschnittlich liegt bei einer von 8000 Personen eine Phenylketonurie vor. Daher müssen Aspartam-haltige Produkte in der EU mit dem Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ oder „mit Phenylalanin“ gekennzeichnet sein. Neugeborene werden routinemäßig auf Phenylketonurie getestet. Jede eiweißhaltige Ernährung (insbesondere auch Milch, einschließlich Muttermilch) kann Menschen mit Phenylketonurie schädigen.

Priežastis

http://www.zentrum-der-gesundheit.de/ia-aspartam-suessstoff.html

Auch wenn das Ziel hier nicht erreicht wird würden doch zumindest einige Menschen Auf Aspartam aufmerksam gemacht.

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diskusijos

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Aspartem wird doch ausreichend gekenzeichnet - Über die Zutatenliste als Zusatzstoff mit der Klassenbezeichnung Süßstoff Aspartem und / oder E 951. Zusätzlich noch der Hinweis auf Phenylketonurie - was soll denn noch zusätzlich gekennzeichnet werden?

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