Für eine intakte Landschaft in Landhausen

Petition richtet sich an
Rat der Stadt Hemer, Rat der Stadt Iserlohn

2.253 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Rat der Stadt Hemer, Rat der Stadt Iserlohn

Die Neuaufstellung des Regionalplans für den Märkischen Kreis sieht hier inmitten des Landschaftsschutzgebietes ein Gewerbe- und Industriegebiet vor.

Um die Landschaft, die Natur, die Artenvielfalt, die Menschen und unser Zuhause zu schützen, fordern wir die sofortige Einstellung der verheerenden Planung.

Wir möchten die Räte der Städte Hemer und Iserlohn bitten, sich intensiver mit alternativen Möglichkeiten zu befassen, um Platz für die lokale Industrie zu schaffen; beispielsweise mit der Ausschöpfung von Flächen innerhalb bereits vorhandener Gewerbegebiete durch Nachverdichtung.

Begründung

Biotop- und Artenschutz

Eine Zerstörung der Landschaft durch die Planung hätte nachhaltige Folgen für das Ökosystem, die angrenzenden Biotope. Direkt und indirekt betroffene Schutzgüter (Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Gesetzlich geschützte Biotope, Schutzwürdige Biotope, Biotopverbund mit herausragender Bedeutung, Gebiete zum Schutz der Natur) sind unter https://linfos.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos einzusehen.
Von der Planung betroffene Arten sind vor allem Vogelarten wie bspw. Rotmilan, Mäusebussard, Uhu, Kolkrabe und Feldlerche, die die Planungsbereiche als Brut- und Nahrungsstätte nutzen.

 
Flächenverbrauch und Zerschneidung der Landschaft

Die Planungen versiegeln Fläche und tragen zur Zerschneidung der Landschaft bei; hiermit stehen sie im Gegensatz zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die eine Reduzierung des Flächenverbrauchs auf 30ha/Tag bis 2030 und eine Flächenkreislaufwirtschaft bis 2050 vorsieht:

Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.“ (Quelle: https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs)

Die Planung innerhalb der Unzerschnittenen Räume widerspricht der Biodiversitätsstrategie NRW:

„Der Lebensstil, die Wirtschaftsweise und der anhaltend hohe Flächenverbrauch insbesondere in den Industrieländern und damit auch in Nordrhein-Westfalen führen zu einem Verlust von Lebensräumen und Arten (vgl. MKULNV, 2015, Biodiversitätsstrategie NRW). Der Erhalt von naturnahen Lebensräumen und Arten sichert langfristig eine lebenswerte Umwelt für die heutige Generation und künftige Generationen. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung und dem Schutz von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen zu. Es ist Aufgabe aller am Planungsprozess Beteiligten und der politischen Entscheidungsträger dafür zu sorgen, dass der Flächenverbrauch und damit die Zerschneidung der Landschaft soweit wie möglich minimiert werden. Räume mit geringer Zerschneidung, Zersiedlung und Verlärmung stellen eine endliche Ressource dar und können, wenn überhaupt nur mit großem Aufwand wiederhergestellt werden. Ein niedriger Zerschneidungsgrad der Landschaft und große unzerschnittene Räume sind damit wesentliche Prüfsteine für eine nachhaltige Entwicklung.“
(Quelle: https://uzvr.naturschutzinformationen.nrw.de/uzvr/de/einleitung)

 
Verlust von Landwirtschaftlichen Flächen zur Nahrungserzeugung

Die Planungen zerstören große Flächen landwirtschaftlicher Nutzung mit teilweise hochwertigen Böden, die im Folgenden nicht mehr zur Nahrungserzeugung zur Verfügung stehen.

 
Verlust von Erholungsraum

Nicht zuletzt wird den Menschen der Region ein wichtiger und schöner Raum zur Erholung und damit ein Stück Zuhause unwiederbringlich genommen.

Der Umweltbericht zur Neuaufstellung des Regionalplanes Arnsberg - Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein aus dem Jahr 2021 kommt ganz offensichtlich zum selben Ergebnis; dort heißt es auf Seite 695 zum Gesamtmaß erheblicher Umweltauswirkungen: „schwerwiegende Umweltauswirkungen (Festlegung in geprüfter Form aus Umweltsicht nicht geeignet)“.(Quelle: https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/umweltbericht_komplett_mit_anlagen.pdf)

Solange die Planungen noch nicht abgeschlossen sind haben wir die Möglichkeit sie zu beeinflussen. Nutzen wir sie!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Bürgerinitiative Landhausen, Hemer
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.02.2025
Sammlung endet: 31.08.2025
Region: Märkischer Kreis
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Wir möchten uns herzlich für ihre Unterstützung bedanken! Wir haben über 2000 Unterschriften sammeln können; ein großer Erfolg für unser Anliegen!
    Zum Stand der Dinge: Das Gewerbegebiet ist nun im Regionalplan festgesetzt, das bedeutet, dass Die Stadt Hemer die Planung dieses Gewerbegebietes bei Bedarf beginnen kann. Unser Ziel ist es jetzt die Stadt von diesem Vorhaben abzubringen. Dazu werden wir die gesammelten Unterschriften als sogenannten Bürgerantrag bei der Stadt Hemer einreichen. Im Zuge dessen muss sich der Rat der Stadt nochmal mit diesem Thema auseinander setzen.
    Wir möchten verhindern, dass unser Anliegen in Vergessenheit gerät und wir irgendwann vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Deshalb treffen wir uns am Samstag dem 20.09.2025 um 11 Uhr vor Turnhalle des TV Landhausen, um gemeinsam mit der Presse einen Informationsspaziergang durch das Planungsgebiet zu unternehmen. Wir würden uns über viele Interessierte freuen!

    Die Bürgerinitiative Landhausen

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