0 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Das Problem: Grundrechte und Menschenrechte können nicht jederzeit von Jedermann in Anspruch genommen werden. Für die meisten Menschen in Deutschland sind dadurch Grundrechte und Menschenrechte de facto außer Kraft.
Lösung: E s ist zu fordern, dass Menschenrechte und Grundrechte, die in Deutschland allen zugesagt sind, Rechtswirklichkeit werden. Also wie andere Gesetze auch durch flankierende Maßnahmen geschützt. (Polizei, Staatsanwaltschaft, Rechtsprechung). Schließlich ist das als staatliche Aufgabe zu betrachten.
Alternativ könnte man sicherlich akzeptieren: An jedem Amtsgericht eine Richterin/Richter für das Sachgebiet Grundrechte und Menschenrechte zu bestellen. Ein jederzeitiger ungehinderter Zugang zu dieser Gerichtsbarkeit sollte jedermann jederzeit möglich sein. Die Aufgabe dieser Gerichtsbarkeit sollte sein: Beschwerden in einer Sache dahingehend zu prüfen, ob die Behandlung der Sache mit Grundrechten und Menschenrechten vereinbar ist. Danach durch öffentliches Urteil mit Begründung darüber zu entscheiden. Es wird also nur festgestellt, ob die Sache mit den Grundrechten und Menschenrechten vereinbar ist, zunächst ohne weitere Rechtsfolgen.
Mögliche Rechtsfolgen verbindlich festzulegen ist Aufgabe des Gesetzgebers, der das bisher unterlassen hat. Die Urteilsfindung für mögliche Rechtsfolgen fällt danach in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine Berufung zu den jeweils zuständigen Verfassungsgerichten sollte gleichwohl gegeben sein. Als Nebeneffekt würde sich eine Entlastung der Verfassungsgerichtsbarkeit ergeben.
Begründung
Es ist für uns alle wichtig, dass Grundrechte und Menschenrechte einzuhalten sind. Es kann nicht sein, dass diese nur für Rechtskundige und Personen mit entsprechendem vermögen Rechtswirklichkeit erlangen können.
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
15.02.2021
Sammlung endet:
14.02.2022
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bürgerrechte