Petition richtet sich an:
Oberbürgermeister Jan Rothenbacher
Wir fordern:
1. auf die Bebauung der im Projekt „Solarpark Buxachtal B8“ vorgesehenen Solarsonderflächen zu verzichten und die Photovoltaikanlage auf die nach geltendem Recht privilegiert nutzbaren Flächen zu beschränken, sowie
2. für sämtliche im Projektgebiet tatsächlich mit Solarmodulen bebauten Flächen entlang aller sichtbaren Anlagenseiten eine durchgehende, geschlossene, dauerhaft zu erhaltende und ausreichend hohe Eingrünung festzusetzen. Die Eingrünung muss geeignet sein, die Photovoltaikanlage landschaftsgerecht in die Umgebung einzubinden, ihre Fernwirkung wirksam zu reduzieren, Sichtbeziehungen wirksam abzuschirmen sowie Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Naherholungsfunktion des Gebietes auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Begründung
Der geplante Solarpark Buxachtal B8 führt zu einer Veränderung des Landschaftsbildes und zum Verlust landwirtschaftlich nutzbarer Flächen. Die vorgesehene Bebauung der Solarsonderflächen würde die räumliche Ausdehnung des Solarparks deutlich vergrößern und die technische Überprägung der Landschaft verstärken. Der Standort ist ein prägender Bestandteil der Kulturlandschaft im Westen Memmingens und besitzt eine hohe Bedeutung für die Naherholung. Viele Bürger befürchten eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Naherholungsgebietes.
Die Unterzeichner unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien grundsätzlich. Gleichzeitig sollen Eingriffe in Landschaft und Natur auf das notwendige Maß begrenzt werden. Deshalb soll auf die Bebauung der Solarsonderflächen verzichtet und die Bebauung auf die privilegiert nutzbaren Flächen beschränkt werden.
Unabhängig vom Umfang der später tatsächlich bebauten Flächen ist eine wirksame landschaftliche Einbindung der Anlage sicherzustellen. Eine unzureichende Eingrünung stellt für Anwohner und Besucher eine erhebliche optische Beeinträchtigung dar. Deshalb fordern wir einen verantwortungsvollen Umgang mit unseren Freiflächen sowie eine vollständige landschaftsgerechte Einbindung der Anlage.
Ziel ist es, die Fernwirkung der Photovoltaikanlage zu reduzieren, Sichtbeziehungen wirksam abzuschirmen, das Landschaftsbild zu bewahren und die Naherholungsfunktion dauerhaft zu erhalten, damit die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaftsbild möglichst gering gehalten werden.