Región: Alemania
Vivienda

Gegen die Einführung des Bestellerprinzips

Peticionario no público.
Petición a.
Bundesregierung, Bundestag
12.374 Apoyo

No se aceptó la petición.

12.374 Apoyo

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2014
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e.V. fordert, dass das von der Bundesregierung geplante Bestellerprinzip für Immobilienmakler bei der Wohnungsvermittlung, wie es im "Entwurf eines Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips" formuliert ist, nicht eingeführt wird. Das Bestellerprinzip in seiner aktuellen Formulierung schützt die Mieter nicht und verfehlt damit sein Ziel. Der IVD fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Einführung zu unterlassen.

Razones.

Die Einführung des Bestellerprinzips, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist, …

… gefährdet den Berufsstand des Maklers und damit Arbeitsplätze. Für den Makler kann das Bestellerprinzip im Vermietungsbereich Verdienstausfall, Entlassungen und im schlimmsten Fall die Bedrohung seiner Existenz bedeuten.

…stellt einen politischen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Durch die geplanten Regelungen dürfen praktisch nur noch Vermieter den Immobilienmakler zahlen. Damit hätte der Mieter nicht mehr die Freiheit, einen Makler zu beauftragen. Dies sollte aber auch in einer sozialen Marktwirtschaft möglich sein. Ein klarer Einschnitt zu Lasten des Mieters, aber auch zu Lasten des Maklers, der für den Interessenten eine individuelle Leistung erbringt, dafür aber von ihm kein Geld nehmen darf.

… lässt keine einzige Wohnung entstehen. Nur durch Wohnungsneubau kann der Anspannung auf den Wohnungsmärkten der Ballungsgebiete begegnet werden. Das Bestellerprinzip schafft keinen Wohnraum, sondern macht den Makler zum Sündenbock einer verfehlten Wohnungspolitik.

… bremst den Mietwohnungsneubau. Müsste stets der Vermieter die Maklerprovision bezahlen, würde es zunehmend uninteressant, Wohnraum zur Vermietung sein Eigen zu nennen. Folge: Nicht nur institutionelle Investoren kehren dem Mietwohnungsbau den Rücken zu, sondern auch private Kapitalanlager. Die Mietwohnungsknappheit würde zunehmen. Diese würde die Menschen in das Wohnungseigentum drängen, auch wenn sie eigentlich lieber Mieter bleiben würden. Nicht nur im europäischen Ausland blickt man mit Neid auf den deutschen Mietwohnungsmarkt, da dieser im Vergleich zum Ausland gut funktioniert. Hierzulande ist die Mieterquote beträchtlich. Durch das Bestellerprinzip würde das Erfolgsmodell Schaden nehmen.

…basiert auf Fehlannahmen Nach dem Gesetzentwurf sollen Wohnungssuchende entlastet werden. Das Justizministerium nennt hier einen Betrag in Höhe von 571 Mio. €, wobei der Betrag auf nicht belegbaren Annahmen beruht und sich somit dem Vorwurf der Willkür gefallen lassen muss. Verfassungsrechtlich ist dies höchst bedenklich.

… belastet am Ende den Mieter. Die Maklercourtage, die der Vermieter infolge der neuen Regelung zahlen müsste, könnte in letzter Konsequenz in Form höherer Mieten oder Abschlagszahlungen an den Mieter weitergereicht werden und öffnet dem sogenannten Grauen Markt Tür und Tor.

… hätte erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmermobilität. Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen kurzfristig eine Wohnung in einer fremden Stadt suchen, sind auf die Unterstützung eines Maklers bei der Wohnungssuche angewiesen. Nach dem vorgelegten Gesetzentwurf zum Bestellerprinzip wäre die Beauftragung des Maklers durch den Mietinteressenten nur noch begrenzt möglich, was zu einer Beeinträchtigung des Mobilitätsverhaltens von Arbeitnehmern führen würde.

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Wenn Makler für einen Auftraggeber was tun sollen Sie gerecht entlohnt werden. Egal ob der Auftraggeber Mieter oder Vermieter ist. Wenn man manche Maklerexposes im Internet sieht oder Besichtigungstermine mit zig anderen Interessenten teilen muß dann glaub ich, dass in dieser Berufsgruppe sehr viel schwarze Schafe tätig sind die jetzt auch am lautesten blöken

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