Region: Wildberg
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Gegen die Grundsteuererhöhung, für aufkommensneutrale Hebesätze

Petition richtet sich an
Bürgermeister Ulrich Bünger

121 Unterschriften

Sammlung beendet

121 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bürgermeister Ulrich Bünger

Wir fordern die Überprüfung des Wildberger Gemeinderatsbeschlusses vom 24.10.2024 und eine Neufestsetzung der Grundsteuer Hebesätze für 2025 in aufkommensneutraler Höhe ( ca.400 v.H. für die Grundsteuer B). Also die Rücknahme der durch den Gemeinderat beschlossenen Steuererhöhungen.

Begründung

Die vom Gemeinderat beschlossene Grundsteuererhöhung betrifft JEDEN Wildberger Bürger.
Es wurde für die Grundsteuer B ein Hebesatz beschlossen der ca. 70 v. H. über der Aufkommensneutralität liegt.
Aufkommensneutralität würde bedeuten, dass die Gemeinde Grundsteuer in der selben Höhe wie vor der Grundsteuerreform durch Bund und Länder einnimmt.

Der beschlossene Hebesatz entspricht also einer erheblichen Steuererhöhung durch die Gemeinde, unabhängig von den Verschiebungen die sich durch die Reform ergeben.

Für viele Hausbesitzer bedeutet das einen dreistelligen Betrag zusätzlich zu den Mehrkosten durch die Reform. Selbst für Wohnungsbesitzer, welche aufgrund der Reform deutlich weniger bezahlen als 2024, ergibt sich ein meist zweistelliger Mehrbetrag im Vergleich zum aufkommensneutralen Hebesatz.
(Nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Wildberg: Präsentation zur Grundsteuerreform aus der Gemeindratssitzung vom 24.10.2024 (PDF)).

Die Gemeinde weist jedoch hartnäckig jede Schuld von sich (und auf die Landesreform) und behauptet ihr seien die Hände gebunden. Das ist schlicht falsch.

Im Zuge der Grundsteuerreform wurde den Bürgern vom Land vollmundig versprochen es würde zwar zwangsläufig Verschiebungen in der Steuerhöhe für den Einzelnen geben, aber man wolle KEINE VERSTECKTE STEUERERÖHUNG daraus machen. So kam die Aufkommensneutralität ins Spiel. Man kann sogar im Transparenzregister des Landes nachlesen, welcher Steuersatzbereich für welche Gemeinde rechnerisch aufkommensneutral wäre.

Gesetzlich bindend ist dies allerdings nicht. Sehr wohl aber moralisch.

Auch in Wildberg wächst der Unmut der Bevölkerung bezüglich der stetig steigenden finanziellen Belastungen und falschen politischen Versprechungen. Diese Entwicklungen verstärken die allgemeine Tendenz zu extremen Wahlentscheidungen- besonders unmittelbar vor einer Wahl ist dies besorgniserregend

Wir wünschen uns daher dass der Gemeinderat seine Beschlussfassung überdenkt.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Daniela Scheeff, Wildberg
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.02.2025
Sammlung endet: 03.08.2025
Region: Wildberg
Kategorie: Wohnen

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  • [Ihr Name]
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    An die
    [Gemeindeverwaltung]
    [Fachbereich Finanzen/Steuern]
    [Adresse der Gemeinde]
    [PLZ, Ort]

    Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum] ein. Die Erhöhung der Hebesätze Grundsteuer B um 70 Prozentpunkte ( der aufkommensneutrale Hebesatz läge bei 400 v. H.) erscheint mir unverhältnismäßig und nicht ausreichend begründet. Ich berufe mich dabei auf § 20 und § 77 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW).

    Gemäß § 20 Abs. 1 GemO BW ist die Gemeinde verpflichtet, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern. Eine drastische Erhöhung der Grundsteuer stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für die Bürger dar und widerspricht dem Grundsatz einer sozialverträglichen und wirtschaftlich vertretbaren Finanzpolitik.

    Des Weiteren bestimmt § 77 Abs. 2 GemO BW, dass die Festsetzung der Hebesätze nach den „erforderlichen Erträgen und Einnahmen“ zu erfolgen hat. Die Erhöhung um 70 Prozentpunkte lässt Zweifel an der Erforderlichkeit und Angemessenheit dieser Maßnahme aufkommen.

    Darüber hinaus verweist § 77 Abs. 1 GemO BW auf das Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung. Bevor Steuererhöhungen beschlossen werden, ist die Gemeinde verpflichtet, sämtliche Einsparpotenziale auszuschöpfen und alternative Finanzierungsquellen zu prüfen. In diesem Zusammenhang ersuche ich um eine transparente Darlegung, inwiefern die Gemeinde diese Pflicht erfüllt hat und ob weniger belastende Alternativen in Betracht gezogen wurden.

    Da ich die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Steuererhöhung anzweifle, beantrage ich eine Überprüfung und Rücknahme des Bescheids sowie eine sachgerechte Anpassung des Hebesatzes. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Widerspruchs und teilen Sie mir mit, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.

    Mit freundlichen Grüßen

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