114 signatures
Petition is addressed to: Bürgermeister Ulrich Bünger
Wir fordern die Überprüfung des Wildberger Gemeinderatsbeschlusses vom 24.10.2024 und eine Neufestsetzung der Grundsteuer Hebesätze für 2025 in aufkommensneutraler Höhe ( ca.400 v.H. für die Grundsteuer B). Also die Rücknahme der durch den Gemeinderat beschlossenen Steuererhöhungen.
Reason
Die vom Gemeinderat beschlossene Grundsteuererhöhung betrifft JEDEN Wildberger Bürger.
Es wurde für die Grundsteuer B ein Hebesatz beschlossen der ca. 70 v. H. über der Aufkommensneutralität liegt.
Aufkommensneutralität würde bedeuten, dass die Gemeinde Grundsteuer in der selben Höhe wie vor der Grundsteuerreform durch Bund und Länder einnimmt.
Der beschlossene Hebesatz entspricht also einer erheblichen Steuererhöhung durch die Gemeinde, unabhängig von den Verschiebungen die sich durch die Reform ergeben.
Für viele Hausbesitzer bedeutet das einen dreistelligen Betrag zusätzlich zu den Mehrkosten durch die Reform. Selbst für Wohnungsbesitzer, welche aufgrund der Reform deutlich weniger bezahlen als 2024, ergibt sich ein meist zweistelliger Mehrbetrag im Vergleich zum aufkommensneutralen Hebesatz.
(Nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Wildberg: Präsentation zur Grundsteuerreform aus der Gemeindratssitzung vom 24.10.2024 (PDF)).
Die Gemeinde weist jedoch hartnäckig jede Schuld von sich (und auf die Landesreform) und behauptet ihr seien die Hände gebunden. Das ist schlicht falsch.
Im Zuge der Grundsteuerreform wurde den Bürgern vom Land vollmundig versprochen es würde zwar zwangsläufig Verschiebungen in der Steuerhöhe für den Einzelnen geben, aber man wolle KEINE VERSTECKTE STEUERERÖHUNG daraus machen. So kam die Aufkommensneutralität ins Spiel. Man kann sogar im Transparenzregister des Landes nachlesen, welcher Steuersatzbereich für welche Gemeinde rechnerisch aufkommensneutral wäre.
Gesetzlich bindend ist dies allerdings nicht. Sehr wohl aber moralisch.
Auch in Wildberg wächst der Unmut der Bevölkerung bezüglich der stetig steigenden finanziellen Belastungen und falschen politischen Versprechungen. Diese Entwicklungen verstärken die allgemeine Tendenz zu extremen Wahlentscheidungen- besonders unmittelbar vor einer Wahl ist dies besorgniserregend
Wir wünschen uns daher dass der Gemeinderat seine Beschlussfassung überdenkt.
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Petition details
Petition started:
02/04/2025
Petition ends:
08/03/2025
Region:
Wildberg
Topic:
Habitation
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Mein Musterwiderspruch / ohne rechtliche Gewährleistung
on 06 Feb 2025[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[PLZ, Ort]
[Datum]
An die
[Gemeindeverwaltung]
[Fachbereich Finanzen/Steuern]
[Adresse der Gemeinde]
[PLZ, Ort]
Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum des Bescheids]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid vom [Datum] ein. Die Erhöhung der Hebesätze Grundsteuer B um 70 Prozentpunkte ( der aufkommensneutrale Hebesatz läge bei 400 v. H.) erscheint mir unverhältnismäßig und nicht ausreichend begründet. Ich berufe mich dabei auf § 20 und § 77 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW).
Gemäß § 20 Abs. 1 GemO BW ist die Gemeinde verpflichtet, das Wohl ihrer Einwohner zu fördern. Eine drastische Erhöhung der Grundsteuer stellt eine erhebliche finanzielle... further
Debate
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Wenn ein Gemeinderat öffentlich an sein Gelöbnis erinnert wird für die Allgemeinheit einzutreten, so kann man auch diesen Bgm. an dessen Gelöbnis erinnern, Schaden von Stadt und Gemeinden abzuwenden indem er nicht erst einen Schuldenberg anhäuft, um sich anschließend bei den Bürgern zu bedienen. Das hat er bei den Wassergebühren gemacht und so machte er es auch bei den Hebesätzen für die Grundsteuer. Die Aufkommensneutralität definiert sich nicht, wie er meint, als eine Art politische Wunschvorstellung, vielmehr ist sie Ausdruck einer moralischen Verpflichtung des Gesetzgebers als Zielvorgabe gegenüber jedem Bürger. Alle umliegenden Gemeinden im Kreis Calw haben es hinbekommen und brauchten keine zeitaufwendigen Info-Veranstaltungen um ihr Tun zu rechtfertigen. Dieser Tage hört man aber immer öfter den Auspruch "Gehe mit Gott...".