Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag und österreichischer Nationalrat
Sowohl in Österreich als auch in der Bundesrepublik Deutschland wurden Möglichkeiten geschaffen für Inhaber des B-Führerscheines und einer vereinfachten Zusatzausbildung Motorräder bis max. 11kW und 125ccm zu lenken. Diese Berechtigungen werden mit nationalen Führerscheincodes eingetragen, eben 111 oder 196. Der Code 111 wird z.B. von Italien oder Spanien wie auch Lettland anerkannt, ebenso von der Tschechischen Republik mit Einschränkung auf Automatik-Fahrzeuge.
Sinnvoll wäre eine gegenseitige Anerkennung von Code111 (A) und Code196 (BRD), vor allem auch um den grenznahen Berufsverkehr zu ermöglichen.
Begründung
In beiden Ländern bekannte sich der Gesetzgeber zu einer ähnlichen Ausbildung und Handhabung dieser Lenkberechtigungen. Warum sollte ein grenzüberschreitender Verkehr daher nicht funktionieren. Vor allem für Berufspendler, Schüler und Studenten beider Länder, die die Grenzen überschreiten müssen würde das eine deutliche Erleichterung mit sich bringen!