Soziales

Gendergerechte Sprache statt Genderprache

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
1 Unterstützer 1 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterstützer 1 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petitum

Der Bundestag möge die Bunderegierung veranlassen, eine gendergerechte sprachliche Version für Begriffe/Aussagen, die eine maskuline und eine feminime Form (Bäcker/Bäckerin, er/sie backt) aufweisen. Dabei sind auch die Belange jener Menschen zu beachten, die biologisch keinem Geschlecht zugeordnet werden können.

Insbesondere sind hierbei die unter "I Gründe - Vorbemerkung" angeführten Konditionen zu beachten.

Begründung

I Gründe - Vorbemerkung:

Die Petition würde gegenstandslos, wenn entweder das generische Maskulinum weibliche, männliche und allgeschlechtliche Zugehörigkeiten umfassen würde oder/und gleiches hierbei für ein generisches Femininum Gültigkeit bekäme. Beides wäre eine hinsichtlich formal verantwortlicher Akteure und hinsichtlich der Belange der Sprachanwender geeignete Konvention zu fixieren.

II Gründe - mögliche Umsetzungen des Petitiums und aktuelle sprachliche Anwendungsaspekte

Nähme man die Anwendung des "Gender-Sternchens" (Bäcker*innen) als aktuellen Stand der Kommunikation, so litte dieser Einstieg in die Materie bereits an einem in der Vorbemerkung angeführten Ansprüche, weil er nur Maskulinum und Femininum umfasste.

Ganz praktisch hat sich schon oft in der öffentlich wahrnehmbaren Anwendung des "Gender-Sternchens" gezeigt, daß es zur Vemeidung von barrierefördernder "Sprachholperei" im Gegensatz zur eigentlich vorgesehen Anwendung nicht prononciert wird (vgl. Kap. III - Video URL a) heute.Sendung ZDF 09.6.2021, b) Deutscher Bundestag 24.6.2021) , so daß sich in der allg. Kommunikation zunehmend regelmäßig ein derzeit unfreiwilliges generisches Femininum ergeben könnte.

Dieses generische Femininum wäre anwendbar und durch eine entsprechenden Konvention fixierbar, litte aber, wie o.g., daran, daß es nicht alle aus biologisch rationalem Grunde möglichen geschlechtlichen Zuordnungen erfasst. Den Konditionen der Vorbemerkung (Kap. I) wäre dann Rechnung getragen, wenn das generische Femininum, soweit etablierbar, in einer Konvention wie v.g. eine formal allgeschlechtliche Zuordnung erführe.

III Gründe - Beispiele/Doku

a) https://www.igsz.de/CORONA/ZDFheute-Corona_II-20210609-000320.mp4

b) https://www.igsz.de//GENDER/klinge-FDP-fem.mp4

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

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