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Frau Scheeres, Senantsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Die Grundschullehrkräfte, die nach dem neuen Lehrkräftebildungsgesetz vom 20. Februar 2014 ausgebildet wurden, werden jetzt den Besoldungs- bzw Entgeldgruppen A13/ E13 zugeordnet. Diese Aufwertung der Arbeit der Grundschullehrkräfte war längst überfällig.
Für die Grundschullehrkräfte, die ihre Lehrbefähigung nach früheren gesetzlichen Regelungen erworben haben, ist die aktuelle Situation aber exttrem unbefriedigend. Obwohl ein sehr großer Teil von ihnen aktiv an der Ausbildung von Referendarinnen beteiligt ist, sich neben der originären Unterrichtstätigkeit mit neuen Methoden und Schwerpunkten der Berliner Schule beschäftigt und diese in der täglichen Arbeit umsetzt, sind diese Kolleginnen bisher immer noch schlechter gestellt.
Deshalb fordern wir Sie, Frau Senatorin Scheeres, auf, gemeinsam mit den Verantwortlichen in der Senatsfinanzverwaltung die Regelung für die Bestandslehrkräfte schnellstmöglich festzulegen und transparent zu machen. Wir fordern Sie auf, für die Höhergruppierung dieser Kolleginnen sowohl die bereits absolivierten Fortbildungen, die von den Leherinnen ausgeübten Funktionen, vor allem aber die beruflichen Erfahrungen (bei vielen sind das weit mehr als 20 Jahre) zu berücksichtigen.
Die Kolleg*innen aus den sogenannten Ostlaufbahnen (LuK und Sonderschullehrkräfte Ost) dürfen von den Regelungen für den Aufstieg nach A13/ E13 nicht ausgeschlossen werden.
이유
Es ist für die betroffenen Lehrerinnen erniedrigend, für die gleiche Arbeit bedeutend weniger Geld zu erhalten. Sie fühlen sich wie Lehrerinnen zweiter Klasse. Wer zu DDR-Zeiten in den unteren Klassen unterrichten wollte, absolvierte ein Studium am Institut für Lehrerbildung, das vier Jahre dauerte und fachliche und didaktisch-methodische Bereiche abdeckte. Es war eine umfassendes Studium, bei dem man optimal auf den Anfangsunterricht vorbereitet wurde.
In den 28 Jahren nach der Vereinigung haben diese Lehrer*innen gleichberechtigte Arbeit an den Grundschulen geleistet, wie beispielsweise Übernahme von Funktionen, Beschulung inklusiver Kinder, Mitarbeit an sämtlichen Curriculas, aktive Unterstützung des schulischen Lebens....