Petice je adresována:
Erster Bürgermeister Olaf Scholz und den Senat der Stadt Hamburg
Zentrale Forderung ist, die Kategorie der unwiderleglich gefährlichen Hunderassen im Sinne von § 2 Abs. 1 Hamburger Hundegesetz abzuschaffen
§ 2 Gefährliche Hunde
(1) Bei den folgenden Gruppen und Rassen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als gefährliche Hunde stets vermutet:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier.
(2) Gefährliche Hunde sind darüber hinaus Hunde, die ein der Situation nicht angemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere zeigen, insbesondere Hunde,
die durch Zucht, Kreuzung, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben, die sich gegenüber Mensch oder Tier als bissig erweisen, die in Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben oder die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
(3) Bei den folgenden Rassen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Gefährlichkeit vermutet, solange der zuständigen Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu.
(4) In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass der Hund keiner der in den Absätzen 1 und 3 genannten Gruppen oder Rassen angehört und keine Kreuzung im Sinne der Absätze 1 und 3 vorliegt.
Odůvodnění
Einen friedlichen Hund ohne Vorkommnisse aufgrund seiner Rassezugehörigkeit einzusperren / unnötig zu schikanieren ist unsinnig. So geschieht es jedoch mit den so genannten Listenhunden. Dies sind Hunde jener Rassen, die nach dem Hamburger Hundegesetz als unwiderleglich gefährlich gelten – Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie ihre Mischlinge. Sie gelten als gefährlich, unabhängig davon, wie friedfertig sie tatsächlich sind, und müssen ihr Leben hinter den Gitterstäben ihres Zwingers im Tierheim fristen. Jeder Hund muss die Chance haben, durch einen Wesenstest seine gesetzlich vermutete Gefährlichkeit widerlegen zu können
Die Unterschriften aus der Petition gehen an den ersten Bürgermeister der Stadt Hamburg und den Senat
https://www.hamburg.de/senatoren/