338 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen den Paragraphen § 169 des Gerichtsverfassungsgesetz dahingehend zu klarzustellen, dass bei Prozessen mit sehr großem öffentlichen Interesse und nicht adäquater räumlicher Ausstattung des zuständigen Gerichts die direkte Übertragung in einen anderen Gerichtssaal o.ä. ermöglicht wird.
Begründung
Aktueller Wortlaut des Paragrafen:Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.Beim aktuell anstehenden Prozess gegen die NSU wurde deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Das OLG München hat in seiner Begründung zur Nichtübertragung folgendes geschrieben (Pressemitteilung Strafsachen vom 26. März 2013 des OLG München):Die Übertragung der laufenden Hauptverhandlung in einen anderen Raum kann aus Rechtsgründen nach deutschem Recht nicht umgesetzt werden. Eine derartige Übertragung würde eindeutig gegen § 169 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes verstoßen, worauf der Präsident des Oberlandesgerichts München in seinem Statement vom 15.03.2013 bereits ausdrücklich hingewiesen hat.Der Paragraf geht um Ton- und Fernsehaufnahmen der Medien, nicht eine Direktübertragung in einen Nachbarraum bei akutem Platzmangel. Da dies von Richterseite augenscheinlich nicht so ausgelegt wird, und bei dem angesprochenen Prozess durch die sehr eingeschränkte Auslegung des Paragrafen schwerer Schaden am Bild der bundesdeutschen Justiz angerichtet wurde, ist der Text klar so zu formulieren, dass die Erweiterung des Zuschauerraumes in einen Nachbarraum durch eine Direktübertragung zweifelsfrei gestattet ist.Die genaue Formulierung dieses Satzes überlasse ich lieber Juristen, damit nicht auch künftige Richter wieder falsch handeln können.Es kann gerne eine Formulierung aufgenommen werden, die eine Mitzeichnung untersagt, und das intendierte Verbot eines Gerichts-TV kann auch gerne beibehalten werden, aber eine solche abgrundtiefe Peinlichkeit wie gerade beim OLG München darf nicht wieder passieren.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.03.2013
Petition endet:
08.05.2013
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-17-07-300-050255Gerichtsverfassung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Paragraphen 169 des
Gerichtsverfassungsgesetzes dahingehend klarzustellen, dass bei Prozessen mit
sehr großem öffentlichen Interesse und nicht adäquater räumlicher Ausstattung des
zuständigen Gerichts die direkte Übertragung in einen anderen Gerichtssaal o. ä.
ermöglicht wird.
Die Petition steht im Zusammenhang mit dem sogenannten „NSU-Verfahren“ vor
dem Oberlandesgericht München.... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.