Region: Niemcy

Gesellschaftsrecht - Begrenzung von Managergehältern auf das maximal Zwanzigfache zur unteren Lohngruppe

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
164 Wspierający 164 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

164 Wspierający 164 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2017
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, die Managergehälter auf das maximal Zwanzigfache zur unteren Lohngruppe zu begrenzen.

Uzasadnienie

Die großen Einkommen stehen nicht mehr im Verhältnis zu geleisteter Arbeit. Kein Mensch kann in einem Jahr durch Arbeit 10 Millionen Euro oder mehr verdienen, ohne jemanden anderen dafür ausgenutzt zu haben. Daher ist es überfällig Managergehälter auf das maximal Zwanzigfache zur unteren Lohngruppe zu begrenzen. Das heißt folgendes: Wenn ein Manger meint, dass er ein Jahresgehalt von 1 Million Euro benötigt, dann muss die Reinigungskraft ein Jahresgehalt von 50000 Euro bekommen. Dann sehen wir, wie schnell es mit den auswuchernden Gehältern zu Ende geht. Daher bitte ich um Zustimmung.

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Aktualności

  • Pet 4-18-07-412-043341 Gesellschaftsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Managergehälter auf das maximal Zwanzigfache
    zur unteren Lohngruppe zu begrenzen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die großen Einkommen nicht
    mehr im Verhältnis zur geleisteten Arbeit ständen. Kein Mensch könne in einem Jahr
    durch Arbeit 10 Millionen Euro oder mehr verdienen, ohne jemand anderen dafür
    ausgenutzt zu haben. Daher sei das Anliegen überfällig.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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