Regiji: Nemčija

Gesellschaftsrecht - Begrenzung von Managergehältern auf das maximal Zwanzigfache zur unteren Lohngruppe

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
164 podpornik 164 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

164 podpornik 164 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2017
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, die Managergehälter auf das maximal Zwanzigfache zur unteren Lohngruppe zu begrenzen.

razlog

Die großen Einkommen stehen nicht mehr im Verhältnis zu geleisteter Arbeit. Kein Mensch kann in einem Jahr durch Arbeit 10 Millionen Euro oder mehr verdienen, ohne jemanden anderen dafür ausgenutzt zu haben. Daher ist es überfällig Managergehälter auf das maximal Zwanzigfache zur unteren Lohngruppe zu begrenzen. Das heißt folgendes: Wenn ein Manger meint, dass er ein Jahresgehalt von 1 Million Euro benötigt, dann muss die Reinigungskraft ein Jahresgehalt von 50000 Euro bekommen. Dann sehen wir, wie schnell es mit den auswuchernden Gehältern zu Ende geht. Daher bitte ich um Zustimmung.

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novice

  • Pet 4-18-07-412-043341 Gesellschaftsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
    entsprochen werden konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Managergehälter auf das maximal Zwanzigfache
    zur unteren Lohngruppe zu begrenzen.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die großen Einkommen nicht
    mehr im Verhältnis zur geleisteten Arbeit ständen. Kein Mensch könne in einem Jahr
    durch Arbeit 10 Millionen Euro oder mehr verdienen, ohne jemand anderen dafür
    ausgenutzt zu haben. Daher sei das Anliegen überfällig.

    Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages... naprej

razprava

Zaenkrat še ni nobenega PRO argumenta.

Ni še argumenta CONS.

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