Region: Bayern

Gesetzesänderung in der Krankenversicherung § 5 Abs. 1Nr. 1 SGB V, § 205 VVG und § 28g SGB IV

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundestag

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundestag

Ich möchte, dass ein Arbeitnehmer vor Versäumnissen seitens des Arbeitgebers, besser geschützt wird. In meinem Fall hat der AG versäumt, mich rechtzeitig in der gesetzlichen Kranken Pflichtversicherung anzumelden, was zu einer rückwirkenden Pflichtversicherung führte und mir jede Möglichkeit nahm, zeitgleich die private KV zu kündigen. Mir ist ein Schaden von rund 3000.- Euro dadurch entstanden!

Begründung

Es kann nicht sein, dass ein gesetzlicher Krankenversicherer rückwirkend Beiträge erheben darf. Das ist illegale Bereicherung, da der Versicherer keine Leistung für diese rückwirkende Zeit zu erwarten hat, da diese Zeit durch eine private KV abgedeckt war. Somit spreche ich von Betrug! Zudem sind die 3 Monate Frist nach §205 VVG hinfällig, wenn man 9 Monate rückwirkend umversichert wird!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.06.2017
Sammlung endet: 13.06.2018
Region: Bayern
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
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