Sammlung beendet
Anerkennung der muslimischen Feiertage Eid-al-Fitr (Zuckerfest) (Fastenbrechen nach Ende des Monats Ramadan) und Eid-al-Adha (Opferfest) im Monat di Hadscha als religiöse Festtage in Deutschland
Begründung
Der ständig wachsenden muslimischen Gemeinde in Deutschland soll es ermöglicht werden, ihre religiösen Feste im entsprechendem Rahmen zu feiern und das Gebet zum Fest zur vorgeschriebener Zeit errichten zu können, wie es im Namen des im Grundgesetzes verankerten Rechtes zur freien Meinungs-und Religionsausuebung, sowie es auch anderen religiösen Gruppen (christliche Feste) und nicht-religiösen Gruppen (1.Mai -Tag der Arbeiter ) gewährt ist.
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herunterladen (PDF)Debatte
Die muslimischen Feiertage werden in muslimischen Ländern anerkannt, wir sind kein muslimisches Land. Religionsgemeinschaften können ihren Glauben und ihre Feiertage gern feiern, ohne diese als gesetzliche Feiertage anzuerkennen!