Περιοχή: Γερμανία

Gesetzliche Anerkennung notarieller Testamente ohne Erbschein

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Parlament

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  1. Ξεκίνησε 2021
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

Η αίτηση απευθύνεται σε: Parlament

Das Problem ist, dass das Nachlassgericht einen Erbschein erstellen kann, ohne eine schriftliche Beauftragung durch die Erben vorliegen zu haben.
Daher fordern wir die Abschaffung der Ausstellung von Erbscheinen durch das Nachlassgericht (Amtsgericht), ohne eine schriftliche Bestellung eines Erbscheines, durch die Erben und die Anerkennung von notariell beglaubigten und eröffneten Testamenten des Erblassers.
Die Kosten für die Ausstellung eines Erbscheines durch das Nachlassgericht, ist bei Grundbesitz und Immobilien abhängig vom vererbten Vermögen des Erblassers.
Diese finanziellen Forderungen durch die Landeskassen, für die Grundbucheintragung, müssen bei vorhandenem notariell eröffnetem handschriftlichen Testament, ohne Erbschein und den verbundenen Kosten durch den Erbschein, erfolgen.

Αιτιολόγηση

Die meisten Menschen in der BRD kommen in die Lage Grundbesitz und/oder Immobilien zu Erben.
Die Kosten, die der Staat erhebt, sind bei vorhandenem notariellen Testament des Erblassers nicht berechtigte Kosten des Staates, die die Hinterbliebenen zu entrichten haben.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Ξεκίνησε η υποβολή αίτησης: 15/02/2021
Λήξη συλλογής: 15/05/2021
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία: Οικογένεια

Νέα

  • Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition

    στον/-ην/-ο 31.10.2021
    Niemals einen Erbschein Antrag vom Nachlassgericht unterschreiben. Dieser ist im Formular des bei der Auflistung zum Vermögen des Erblassers, indirekt enthalten.
    Bedeutet aber, es muß ein handgeschriebenes notariell beglaubigtes Testament vorliegen, in dem die Erben aufgelistet sind.

Συζήτηση

Wie schon jemand hier geschrieben hat, sind die Erben oftmals global verteilt. Das ist sehr Zeit aufwendig und mit Kosten verbunden. Irgendwie ist es auch Pietätlos, dass die Ämter noch am Tod eines Menschen verdienen wollen. Soweit ich informiert bin, muss der Erbberechtigte erst einmal den Erbschein beantragen, im Original unterscheiben und vom Amtsgericht des Wohnsitzes des Verstorbenen beglaubigen lassen. Weg mit dem Erbschein. Was im Testament oder einer letzten Verfügung steht, soll gelten.

sorry, ich verstehe einfach nicht, was der Punkt ist. Der Text ist eine Ansammlung von Aussagen. Aber wo ist das Problem? Und wie soll es gelöst werden?

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