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Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Anhebung der Altersbegrenzung für die gesetzliche studentische Krankenversicherung für Masterstudierende

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Altersbegrenzung für die gesetzliche studentische Krankenversicherung für Masterstudierende, die das Masterstudium nach ihrem 30sten Lebensjahr aufgenommen haben, bis 35 Jahre ausgedehnt wird.

Perustelut

Studierende, welche erst nach einer Ausbildung oder einer Berufstätigkeit mit dem Studium beginnen sind bei der Krankenversicherung nach Erreichung des 30. Lebensjahres stark benachteiligt. Sie haben in dem Falle nicht zwangsläufig länger als die Regelstudienzeit studiert. Sie müssen sich, falls es keine Gründe zur Verlängerung der studentischen Versicherung gibt, selbst versichern, was einem erheblichen finanziellen Aufwand von ca. 90 Euro Mehrkosten pro Monat entspricht. Bei einer Aufnahme eines Masterstudiums nach dem 30zigsten Lebensjahr muss der Studierende sich generell selbst versichern. Da ein Masterstudium einen erheblichen zeitlichen Aufwand verlangt, sind diese Studierenden, welche nicht unbedingt längere Studienzeiten aufweisen, finanziell und zeitlich durch Nebenjobs eingeschränkt. Gerade Studierende mit Kind sind hier finanziell und zeitlich noch mehr eingeschränkt, da Bafög und Kindergeld allein zum Lebensunterhalt in vielen Fällen nicht ausreicht. Studierende, die nach dem 30zigsten Lebensjahr mit einem Master beginnen und sich so für den Arbeitsmarkt weiterqualifizieren wollen sollten die gleichen Voraussetzungen haben, wie ihre jüngeren Kommilitonen. Ein Beispiel ist hier schon die Verlängerung der Mindestförderdauer für Masterstudierende, die auf 35 Jahre ausgedehnt wurde. Dies sollte auch mit der studentischen Krankenversicherung passieren.

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Uutiset

  • Pet 2-18-15-8272-000551

    Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge -


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Altersgrenze für die Pflichtmitgliedschaft in der
    gesetzlichen Krankenversicherung der Studierenden vom 30. auf das 35. Lebensjahr
    anzuheben.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 324 Mitzeichnungen sowie
    24 Diskussionsbeiträge... enemmän

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