Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - 3D-Wirbelsäulenvermessung und Glaukom-Vorsorge in den Leistungskatalog der GKV

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
497 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

497 Unterstützende 0 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die 3D-Wirbelsäulenvermessung und die Glaukom-Vorsorge von den Krankenkassen in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen werden.

Begründung

Mit der 3 D Wirbelsäulenvermessung kann alles durchgespielt und festgestellt werden, beim Röntgen, was kostengünstiger ist, kann nur ein Beckenschiefstand festgestellt werden und nicht, ob die Wirbelsäule in sich und um wieviel sie z.B. verdreht ist. Man kann, wenn der Patient auf der Plattform steht simulieren und dabei genau feststellen wann die Wirbelsäule optimal ist und damit dem Orthopädischen Schuhtechniker die genauen Daten liefern die er braucht um das auszugleichen usw. Die Glaukom Vorsorgeuntersuchung, in der Umgangssprache auch " Der grüne Star" genannt, wird nicht von allen Bundesbürger in Anspruch genommen und momentan von den Kassen nicht übernommen, erst wenn sich das rausstellt, übernimmt die Kasse die Kosten die dann um einiges höher sind als die Vorsorge Kosten. Wenn die Kassen diese Vorsorge Kosten trägt und damit jeder Bürger sie in Anspruch nimmt, kann sich die Kasse die erheblich höheren Kosten zum Teil einsparen, wenn diese Krankheit erst aufgetreten ist, bzw. sie dadurch erheblich verringern.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Michael BackhausGesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2012 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, lichtoptische Oberflächenvermessungen am Rücken
    und die Glaukom-Früherkennungsuntersuchung in den Leistungskatalog der
    gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass beim kostengünstigeren Röntgen nur
    ein Beckenschiefstand diagnostiziert werden könne. Es ließe sich jedoch nicht
    feststellen, ob und um wie viel Grad die Wirbelsäule in sich verdreht ist. Diese für den
    orthopädischen Schuhtechniker zum genauen Ausgleich... weiter

Folgekosten sind wesentlich höher, als eine einmalige Zahlung für eine Kontrolle.

Noch kein CONTRA Argument.

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