Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Ablösung der Ultraschallbiometrie durch optische Biometrie als Leistung der GKV (bzgl. Voruntersuchung CAT-OP)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
39 Unterstützende 39 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

39 Unterstützende 39 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die für den Patienten in der Voruntersuchung zu einer CAT-OP belastendere und im Ergebnis ungenauere Untersuchung mit der veralteten Ultraschallbiometrie, durch die für den Patienten vorteilhaftere, da wesentlich genauere und weniger belastende optische Biometrie, als Leistung der GKV abzulösen. Aktuell ist diese Untersuchung vom Versicherten mit 50.- Euro zu bezahlen.

Begründung

In der Voruntersuchung zu einer CAT-OP wurde ich vor einem Jahr damit konfrontiert, dass eine für mich vielfach vorteilhafte Untersuchung keine Kassenleistung ist und von mir mit 50.-€ selbst zu bezahlen sei. Ausdrücklich: Es geht mir nicht um den Geldbetrag, den ich mir – sicher im Gegensatz zu vielen anderen - leisten kann. Die für den Patienten belastendere und im Ergebnis ungenauere Untersuchung mit der veralteten Ultraschallbiometrie, wird von den Kassen übernommen. Die für den Patienten vorteilhaftere, da wesentlich genauere und weniger belastende optische Biometrie, die noch nicht einmal eine zusätzliche Untersuchung ist, hingegen nicht. Da die Ultraschall-Biometrie nicht so genau ist, wie die optische Biometrie, wird sie vor der Grauen Star-Operation meist nur noch dann durchgeführt, wenn das computergesteuerte Messgerät für die optische Biometrie, auf Grund der dichten Linsentrübung nicht messen kann. So ist es nicht nachvollziehbar, das die veraltete, ungenauere, den Patienten belastendere und benachteiligende Ultraschallbiometrie, nicht als Ausnahme und die optische Biometrie zum Gold-Standard und zur GKV-Leistung bestimmt wird.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-15-8271-004109 Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen –

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Untersuchungsmethode der optischen
    Biometrie als Voruntersuchung im Rahmen einer Katarakt-Operation in den
    Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, die Ultraschallbiometrie, die ohne
    Zuzahlungen in Anspruch genommen werden kann, sei ungenauer und veraltet und
    solle durch die o. g. optische Biometrie ersetzt werden.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf... weiter

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