Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Aufnahme der Systemischen und Humanistischen Psychotherapie in die Richtlinien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
12.871 Unterstützende 12.871 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

12.871 Unterstützende 12.871 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zeitnah zu prüfen, die Systemische und die Humanistische Psychotherapie in die Richtlinien aufzunehmen und damit dort die Psychotherapie in ihren vier Grundorientierungen abzubilden. Hiermit soll auch der 1998 im Zuge des Psychotherapeutengesetzes erfolgte Ausschluss dieser Verfahren aufgehoben werden.

Begründung

Die Ausgrenzung erfolgte 1998 ungerechtfertigt im Kontext des Psychotherapeutengesetzes (s. Anlage 1 des Richtlinien-Kommentars).Humanistische Psychotherapie hat eine Vielfältigkeit, die die psychotherapeutische Beziehung und Passung erheblich fördert. Dies verbessert die Patientenversorgung. Zur HP gehören als Methoden die gesprächs-, gestalt-, sowie körperpsychotherapeutischen, psychodramatischen, transaktions- und existenzanalytischen sowie integrativen Anteile.Ausgrenzung wissenschaftlich nicht begründetEine Ausgrenzung wird durch international gültige Wirksamkeitsstudien nicht gestützt. Es liegt umfangreiches und seriöses Forschungsmaterial vor, das eine längst überfällige Korrektur begründet. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie nahm seine die Behörden beratende Arbeit erst nach längst vollzogener Ausgrenzung auf. Potenzielle Wirksamkeitssteigerung in der PsychotherapieDie durchschnittliche Wirksamkeit der humanistischen Verfahren liegt über dem Durchschnittswert der Richtlinien-Verfahren. Ihr Ausschluss bedeutet eine erhebliche Potenzialverschwendung. Er bewirkt beim Patienten: längere Krankheitsausfälle, geringere Heilungschancen, höhere Chronifizierungs- und Frühberentungsquoten sowie ein ungünstigeres Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Einbuße an Lebensqualität sowie die Mehrkosten hat die Versichertengemeinschaft zu tragen.VersorgungsrelevanzDas Spektrum der Humanistischen Psychotherapie umfasst sämtliche psychotherapie-relevanten Störungsbilder. Das gilt auch für die Störungsbilder von Kinder und JugendlichenVielfalt erhöht die therapeutische PassungWir streben eine Versorgung an, die dem einzelnen Patienten durch eine größere Vielfalt von therapeutischen Zugangswegen mehr Wahlmöglichkeiten bietet und damit eine größere Chance auf Passung, speziell bei der therapeutischen Beziehung.RessourcennutzungDeutschland könnte die Ressource seiner erfahrenen, humanistischen und systemischen Psychotherapeuten nutzen. In Stellungnahmen wurde ein Mangel an Therapieplätzen festgestellt, der für Patienten unzumutbar lange Wartezeiten verursacht. Wahlfreiheit für den NachwuchsPsychotherapeuten in Ausbildung erhielten durch Verfahrensvielfalt eine größere Wahlmöglichkeit und die Chance, bei Berufsausübung eine höhere Passung und dadurch eine befriedigendere Form der beruflichen Tätigkeit zu erreichen. Dies wiederum käme der Patientenversorgung zugute. Gleichbehandlung vor dem Gesetz Bei gleichwertiger Ausbildung sollen Therapeuten eines (effektiven) Nicht-Richtlinien-Verfahrens und Therapeuten eines (effektiven) RL-Verfahrens Anspruch auf gesetzliche Gleichstellung auf berufs- und sozialrechtlicher Ebene haben.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-8271-013372



    Gesetzliche Krankenversicherung

    - Leistungen -





    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:



    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

    konnte.

    Begründung



    Mit der Petition wird gefordert, dass der Gesetzgeber den Gemeinsamen

    Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, zeitnah zu prüfen, die Systemische und die

    Humanistische Psychotherapie in die Richtlinien aufzunehmen und damit dort die

    Psychotherapie in ihren vier Grundorientierungen abzubilden. Hiermit soll auch der

    1998 im Zuge... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern