Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Kostenerstattung für Kondome statt für hormonelle Kontrazeptiva

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

291 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

291 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass gesetzliche Krankenkassen jungen Frauen Kondome anstatt hormoneller Kontrazeptiva bezahlen, da Kondome bei gleicher Sicherheit nebenwirkungsfrei sind und auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen.

Begründung

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei Frauen bis zum 21. Lebensjahr die Kosten für hormonelle Kontrazeptiva. Diese können jedoch erhebliche Nebenwirkungen und Folgeerscheinungen mit sich bringen, die teilweise auch mit hohen Folgekosten für die Krankenkasse verbunden sind (z.B. bei einer Thrombose). Außerdem legen sie bei Mädchen, die sich noch in der Pubertät befinden, den sich entwickelnden natürlichen Zyklus lahm. Vor allem aber schützen sie nicht vor sexuell übertragbaren Krankheiten, was ebenfalls zu hohen Folgekosten für die Krankenkassen führen kann. Aus diesem Grund wird angestrebt, stattdessen Kondome entweder in Kliniken, Arztpraxen etc. kostenlos zum Mitnehmen bereit zu stellen, "Gutscheine" für eine bestimmte Anzahl Kondome auszugeben oder Kondome anderweitig als Kassenleistung zu bezahlen. Dieses Angebot sollte verschiedene Größen und Sorten (auch latexfrei bspw.) umfassen. Kondome erreichen die gleiche Sicherheit wie die hormonelle Kontrazeptiva, dies belegt bspw. ein Bericht von Stiftung Warentest. Dabei sind sie frei von Nebenwirkungen und schützen auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 11.08.2010
Sammlung endet: 13.10.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Ines Denzler

    Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen -

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.06.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass gesetzliche Krankenkassen jungen Frauen
    Kondome anstatt hormoneller Kontrazeptiva bezahlen, da Kondome bei gleicher
    Sicherheit nebenwirkungsfrei seien und auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten
    schützen würden.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) würden bei
    Frauen bis
    zum 21. Lebensjahr die Kosten für hormonelle Kontrazeptiva
    übernehmen.
    Diese
    könnten
    jedoch
    erhebliche
    Nebenwirkungen
    und
    Folgeerscheinungen mit sich bringen, die teilweise auch mit hohen Folgekosten für
    die Krankenkassen verbunden seien (z. B. bei einer Thrombose). Außerdem legten
    sie bei Mädchen, die sich noch in der Pubertät befinden, den sich entwickelnden
    natürlichen Zyklus lahm. Vor allem aber schützten sie nicht vor sexuell übertragbaren
    Krankheiten, was ebenfalls zu hohen Folgekosten für die Krankenkassen führen
    könne. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, dass beispielsweise in Kliniken oder
    Arztpraxen Kondome kostenlos zum Mitnehmen bereitgestellt werden. Auch könnten
    "Gutscheine" für eine bestimmte Anzahl von Kondomen ausgegeben werden oder
    aber Kondome anderweitig als Kassenleistung bezahlt werden. Dieses Angebot
    sollte verschiedene Größen und Sorten (auch latexfrei) umfassen. Nach Dafürhalten
    der Petentin würden Kondome die gleiche Sicherheit erreichen, wie die hormonellen
    Kontrazeptiva. Dies sei beispielsweise durch einen Bericht der "Stiftung Warentest"
    belegt. Vorteilhaft sei an den Kondomen zudem, dass sie frei von Nebenwirkungen
    seien und zudem auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützen würden.

    Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die Petitionsakte Bezug genommen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 291 Mitzeichnern unterstützt
    wird und zu 63 Diskussionsbeiträgen geführt hat.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einer
    Stellungnahme
    des Bundesministeriums
    für Gesundheit
    (BMG) wie
    folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss hält zunächst fest, dass die Aussage der Petentin, wonach
    Kondome bei gleicher Sicherheit nebenwirkungsfrei sind und auch gegen sexuell
    übertragbare Krankheiten schützen, korrekt ist.

    Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben bis zum vollendeten
    20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit
    sie ärztlich verordnet werden. Die Altersgrenze des 20. Lebensjahres erklärt sich mit
    der Absicht des Gesetzgebers, insbesondere solche Frauen zu begünstigen, die
    aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage, zum Beispiel, weil sie sich noch in der
    Ausbildung
    für
    sind, Kosten
    Lage
    der
    in
    am wenigsten
    befinden,
    empfängnisverhütende Mittel aufzubringen. Ziel des Gesetzgebers ist es weiterhin,
    auf
    eine
    verantwortungsvolle
    Familienplanung
    hinzuwirken,
    unerwünschte
    Schwangerschaften vermeiden zu helfen und dadurch Schwangerschaftsabbrüchen
    vorzubeugen.

    Der Anspruch erstreckt sich nur auf Mittel,
    für die eine ärztliche Verordnung
    erforderlich ist. Das sind insbesondere die hormonellen Kontrazeptiva und
    Interzeptiva. Kosten für Empfängnisverhütungsmittel, für deren Abgabe eine ärztliche
    Verordnung nicht erforderlich ist (z. B. Kondome), dürfen von der Krankenkasse nicht
    übernommen werden, selbst wenn der Vertragsarzt sie verordnen würde. Sie fallen
    nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen.

    Abschließend möchte der Petitionsausschuss besonders betonen, dass es sich bei
    der Empfängnis einer Frau nicht um einen krankhaften Zustand im Leben einer
    gesunden
    Frau
    handelt.
    Empfängnisverhütende Mittel
    sind
    demnach
    für die eine Kostenübernahme deshalb nicht
    versicherungsfremde Leistungen,
    stattfinden
    kann.
    Es
    ist
    daher
    auch
    sachgerecht,
    die mögliche
    Leistungsinanspruchnahme altersmäßig zu begrenzen und für alle übrigen
    Versicherten dem Bereich der persönlichen Lebensführung zuzuordnen.

    Nach alledem kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im Sinne des
    vorgetragenen Anliegens
    das
    deshalb,
    empfiehlt
    zu werden. Er
    tätig
    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    kann.

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