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Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
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  5. Päätös

Wir fordern einen gestaffelten Mutterschutz für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden.

Aktuell steht Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu.

Auch der Änderungsvorschlag der neuen Bundesregierung, der die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, ist unzureichend. All den Frauen, die bereits in der 19. Woche oder früher eine Fehlgeburt hatten, steht weiterhin kein Mutterschutz zu. Das bedeutet, dass Frauen, die wochen- und monatelang ihr Kind unter dem Herzen getragen haben, weiterhin kein Anrecht auf Mutterschutz haben. 

Eine Krankschreibung der Frauen nach einer Fehlgeburt liegt damit alleine im Ermessen des betreuenden Arztes und erfolgt nicht automatisch, sondern oft nur auf Nachfrage und Bitten. Dieser Umstand stellt nicht selten eine zusätzliche Belastung für die oftmals traumatisierten Frauen dar. Auch das psychologische Element, dass eine Frau, die ihr ungeborenes Kind verliert, nicht als Mutter (der Mutterschutz zusteht) gewertet wird, spielt für viele Frauen eine große Rolle. Wir denken deswegen, dass ein Angebot des gestaffelten Mutterschutzes für Frauen nach Fehlgeburten ein großer Fortschritt wäre, der betroffenen Frauen Zeit, gibt das Erlebte zu verarbeiten und ihnen einen Schutz bietet, der ihnen zusteht. 

Die Staffelung und Höhe des Mutterschutzes sollte von einer Expertenkommission erarbeitet werden. Der gestaffelte Mutterschutz sollte außerdem ein Schutzangebot des Staates sein und für die Frau nicht verpflichtend.

Perustelut

Laut Informationen des deutschen Bundestags erleidet jede dritte Frau vor der zwölften Woche eine Fehlgeburt (https://dserver.bundestag.de/btd/19/216/1921615.pdf), und auch zwischen der zwölften und der zwanzigsten Woche finden leider noch viele Fehlgeburten statt. Nur steht diesen Frauen aktuell kein einziger Tag Mutterschutz zu. Es ist wichtig, einen Raum für diese Frauen zu schaffen, innerhalb dessen sie das Geschehene realisieren und sich sammeln können. Auch Organisatorisches, wie Bestattungen, psychologische Hilfe oder Arztbesuche und Krankschreibungen über den Mutterschutz hinaus, kann in dieser Zeit umgesetzt werden.

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Es ist ein Zeichen der Menschlichkeit und Gerechtigkeit im Umgang mit Frauen nach dem Schicksalsschlag einer Fehlgeburt

Nach der Geburt gilt im Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot. Wird dieses auf die Fehlgeburten übertragen, wird mir als Frau im Zweifelsfall die Entscheidung genommen, ob ich es dem AG überhaupt mitteilen möchte.

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