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Gestattung der Autowäsche an Sonn- und Feiertagen in Hessen

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Hessischen Landtag
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  1. Algatatud 2018
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Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen, dass auch in dem Bundesland Hessen durch eine entsprechende Änderung des Landesgesetzes künftig die automatische Fahrzeugwäsche an Sonn- und Feiertagen auch unabhängig von Tankstellenbetrieben erlaubt wird.

Selgitus

In den meisten Bundesländern Deutschlands – und in den allermeisten Ländern Europas – ist es auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt, das Fahrzeug durch eine Fahrzeugwaschanlage (Portalanlage, Waschstraße oder SB-Waschplatzanlage) zu reinigen. In Hessen kann die örtliche Ordnungsbehörde das Waschen von Autos erlauben, sofern es sich um vollautomatische Waschanlagen (sog. Portalanlagen) handelt, die mit einer Tankstelle verbunden sind. Diese Regelung lässt also die Sonntagswäsche in engen Ausnahmen zu, zwingt die Kunden aber auf ein sehr kleines Angebot zurückzugreifen. Die Autowäsche an Sonn- und Feiertagen für alle zu erlauben ist von Vorteil für jeden Beteiligten. Dafür gibt es eine Reihe guter Gründe:

  • Verkehrssicherheit: Blitzsaubere Autos erhöhen gerade in der dunklen Jahreszeit beziehungsweise in der Dämmerung die Verkehrssicherheit, da sie besser gesehen werden.

  • Umweltschutz: Die gewerbliche Fahrzeugwäsche ist auch ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz, da hier weit weniger Wasser verbraucht wird als bei der alternativen Handwäsche auf dem eigenen Grundstück. Außerdem werden abgewaschener Schmutz und eingesetzte Chemikalien ordnungsgemäß im Kreislauf geführt beziehungsweise ordnungsgemäß vorgereinigt in den Abwasserkanal eingeleitet.

  • Wirtschaftsförderung: Durch die modernen Waschanlagen und Reinigungsmittel werden die Fahrzeuge auch optimal gereinigt und gepflegt. Die Gestattung der gewerblichen Fahrzeugwäsche an Sonn- und Feiertagen führt aus den Erfahrungen anderer Bundesländer zu einem Mehrumsatz von bis zu 25 Prozent (nicht Umsatzverlagerung). Dies erhöht das Steueraufkommen und konsolidiert die wirtschaftliche Existenz mittelständischer Unternehmen – und somit auch die Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen.

Eine Störung der sonntäglichen Ruhe geht von den Waschbetrieben nicht aus, da sie sich oftmals in Gewerbegebieten befinden und die dort verrichteten Tätigkeiten kaum störend bemerkbar sind.

Deshalb bitten wir Sie, unser Anliegen zu unterstützen und sich an dieser Petition zu beteiligen!

Der BTG ist der einzige, seit 64 Jahren tätige Fachverband für die Branche gewerbliche Fahrzeugwäsche und bittet hiermit höflich um Ihre Unterstützung!

Weitere Informationen zu unserem Verband finden Sie auf unserer Webseite: https://www.btg-minden.de.

Die Petitionen für die anderen Bundesländer finden Sie hier:

Baden-Württemberg: openpetition.de/!fwvwc

Bremen: openpetition.de/!kpmmp

Niedersachsen: openpetition.de/!ynrnz

Nordrhein-Westfahlen: openpetition.de/!pynfd

Rheinland-Pfalz: openpetition.de/!nwjlj

Saarland: openpetition.de/!vppng

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